Fristen für die Briefwahl zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 26. Mai
Pressemitteilung vom 15.05.2019
Wer per Briefwahl an der Europawahl und den Kommunalwahlen teilnehmen möchte und die Unterlagen bereits beantragt hat, bekommt diese per Post zugeschickt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen mit dem unterschriebenen Wahlschein müssen bis Sonntag, 26. Mai 2019, um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen. Unterlagen, die später eingehen, werden auch dann nicht mehr bei der Auszählung berücksichtigt, wenn man sie vor dem Sonntag abgeschickt hat. Wählerinnen und Wähler können ihre ausgefüllten Unterlagen auch direkt in den Rathaus-Briefkasten werfen.
Wer noch in den letzten Tagen vor dem Wahltag Briefwahl beantragen möchte, kann dies auch persönlich im Rathaus am Markt, bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau, Derendingen und bei den Verwaltungsstellen tun und bekommt die Unterlagen dort ausgehändigt. Dafür muss der Wahlschein mitgebracht werden. Das Wahlamt im Rathaus ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag, 24. Mai 2019, bis 18 Uhr geöffnet. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen.
Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen erhalten alle Wahlberechtigten bis Samstag, 18. Mai 2019, per Post. Dabei handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen. Die vorherige Zusendung dient dazu, dass die Wählerinnen und Wähler die Stimmzettel in Ruhe zu Hause ausfüllen und am Wahltag mit ins Wahllokal bringen können.
Bisher haben bereits 12.890 Personen Briefwahl für die Europawahl und 12.715 Personen Briefwahl für die Kommunalwahlen beantragt. Zum Vergleich: 2014 hatten in Tübingen insgesamt 9.768 Personen bei der Europawahl und 9.422 Personen bei den Kommunalwahlen per Briefwahl abgestimmt.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen