Stadt- und Ortsbildpflege: Jetzt Fördermittel beantragen
Pressemitteilung vom 05.08.2019
Alljährlich stellt die Stadt 70.000 Euro bereit, um Hausbesitzerinnen und -besitzer bei der Erhaltung ihrer Häuser in der Altstadt und den Ortsteilen zu unterstützen. Mit dem Geld werden unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gefördert, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind und die zum einmaligen und unverwechselbaren Charakter der Tübinger Altstadt und der Ortsteile beitragen. Für 2019 sind wieder Gelder frei, für die jetzt Anträge gestellt werden können.
Pro Gebäude stehen innerhalb von fünf Jahren maximal 5.000 Euro zur Verfügung – sofern die Maßnahmen der Stadt- oder Ortsbildsatzung entsprechen und zuvor mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt worden sind. Mit der Unterstützung soll dem Mehraufwand Rechnung getragen werden, der aus den Regelungen der Stadtbild- und Ortsbildsatzungen entsteht. Bezuschusst werden beispielsweise Sprossenfenster mit Klappläden und Holzfensterbekleidungen. Auch Gesimse oder charakteristische Fassadentöne können förderfähig sein.
Für 2019 hat der Gemeinderat den Zuschusskatalog erweitert: Wer Schaufensteranlagen nach abgestimmter Werk- und Detailplanung einbaut, erhält jetzt unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung. Ebenso sind Türen und Tore aus Holz förderfähig. Auch wer Flächen entsiegelt und stattdessen einen Vorgarten mit Pflanzen anlegt, kann eine Förderung beantragen. Geld gibt es unter bestimmten Bedingungen auch für das Pflanzen von Bäumen, sofern diese standort- und ortsbildgerecht sind.
Informationen über die Satzungen, deren Geltungsbereiche, die Förderbedingungen und Ansprechpersonen gibt es im Internet. Die Adresse lautet:
www.tuebingen.de/stadtbildpflege
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen