Vorschlag zur Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen
Pressemitteilung vom 20.09.2019
Als bundesweit erste Kommune will die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen erheben, um das Abfallaufkommen zu verringern. Diesen Grundsatzbeschluss hatte der Gemeinderat im Dezember 2018 gefasst. Ihre Ideen für eine örtliche Verbrauchssteuer hat die Stadtverwaltung am Dienstag, 17. September 2019, Tübinger Händlern und Gastronomen vorgestellt. Anregungen aus der Diskussion mit den örtlichen Betrieben sind in die Überarbeitung des Satzungsentwurfs eingeflossen. Der überarbeitete Vorschlag der Stadtverwaltung für eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen liegt jetzt vor. Darüber berät der Verwaltungsausschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung am Montag, 7. Oktober 2019.
Anlagen
Vorlage 241/2019
überarbeiteter Satzungsentwurf
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen