Platz für Rabatz: Stadtverwaltung fordert Veranstalter zu Kooperation auf
Pressemitteilung vom 07.10.2019
Auf dem Sternplatz in der Tübinger Südstadt findet seit 2010 jedes Jahr im Oktober ein Hiphop-Openair statt – zuletzt am vergangenen Samstag, 5. Oktober 2019. Unter dem Titel „Platz für Rabatz“ waren Auftritte verschiedener Hiphop-Künstler und DJs angekündigt, außerdem gab es ein Familienfest, Speisen und alkoholfreie sowie alkoholhaltige Getränke.
„Dieser Veranstaltung aus dem Umfeld des selbstverwalteten Wohnprojekts Lu 15. e.V. steht grundsätzlich nichts im Wege. Allerdings fordern wir die Organisatoren auf, das Fest künftig ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung anzumelden“, sagt die Tübinger Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. Andernfalls behalte sich die Stadtverwaltung vor, eine Neuauflage im kommenden Jahr zu verhindern. In der Vergangenheit waren bei „Platz für Rabatz“ Abfälle liegengeblieben, außerdem hatte es Beschwerden aus der Südstadt über zu laute Musik gegeben.
Für Veranstaltungen im Tübinger Stadtgebiet muss ein formloser Antrag bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe gestellt werden. Bevor die Veranstaltung genehmigt wird, gibt es ein Gespräch zu sicherheitsrelevanten Auflagen und zum zeitlichen Umfang der Veranstaltung. Für den Ausschank von Speisen und Getränken ist zusätzlich eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich, für das Anbringen von Plakaten eine Plakatiererlaubnis.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen