Verpackungssteuer in Tübingen: Abstimmung im Januar 2020
Pressemitteilung vom 11.10.2019
Als bundesweit erste Kommune will die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen erheben. An diesem Grundsatzbeschluss hält der Gemeinderat mehrheitlich fest. Über die konkrete Ausgestaltung will das Gremium am 30. Januar 2020 entscheiden. Diese Vertagung hat der Gemeinderat am 10. Oktober 2019 mit großer Mehrheit beschlossen.
„Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Im Ziel sind sich Stadtverwaltung und Gemeinderat einig: Wir wollen den Verpackungsmüll reduzieren und Coffee-to-go-Becher, Pizzakartons und Dönerboxen aus dem Stadtbild verbannen. Das funktioniert nur über den Preis.“ Rechtliche Vorbehalte und inhaltliche Ergänzungsvorschläge einiger Fraktionen soll nun ein externes Rechtsgutachten prüfen, das den Satzungstext bei Bedarf optimieren wird.
Der neue Zeitplan sieht vor, dass die Steuer auf Einwegverpackungen in Tübingen zum 1. Juli 2020 in Kraft treten könnte. Zugleich entwickelt die Universitätsstadt Tübingen zusammen mit dem „Aktionsbündnis Müllarmes Tübingen“ einen Vorschlag für ein Mehrwegsystem, das Tübinger Händler und Gastronomen als Alternative zu Einwegverpackungen nutzen können sollen.
Weitere Informationen
www.tuebingen.de/ratsdokumente/vorlage/241d/2019
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen