Jugendgemeinderat: Bewerbungsfrist verlängert bis 22. Oktober
Pressemitteilung vom 16.10.2019
Bisher sind bei der Stadtverwaltung 37 Bewerbungen für die Wahl des Tübinger Jugendgemeinderats eingegangen. Da die satzungsgemäße Zahl von 40 Kandidatinnen und Kandidaten noch nicht erreicht ist, wird die Bewerbungsfrist verlängert bis Dienstag, 22. Oktober 2019, um 18 Uhr. Bewerbungen sind möglich per E-Mail an wahlen@tuebingen.de oder per Post an: Universitätsstadt Tübingen, Beauftragter für Wahlen, Statistik und Datenschutz, Am Markt 1, 72070 Tübingen. Alle Informationen zur Wahl und der Bewerbungsbogen zum Herunterladen stehen im Internet unter www.tuebingen.de/wahlen zur Verfügung.
Als Bewerberin oder Bewerber für den Jugendgemeinderat zugelassen ist, wer zwischen dem 2. Dezember 2000 und 1. Dezember 2007 geboren wurde und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Tübingen gemeldet ist. Die Wahl findet vom 25. bis 28. November 2019 an den Tübinger Schulen und am Sonntag, 1. Dezember 2019, im Rathaus statt.
Der Jugendgemeinderat ist die politische Vertretung aller Tübinger Jugendlichen. Er besteht aus 20 Mitgliedern und wird alle zwei Jahre von allen Zwölf- bis 18-Jährigen im Stadtgebiet gewählt. Er arbeitet mit dem Oberbürgermeister zusammen und besitzt im Gemeinderat ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht.
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Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen