Winterdienst mit Neuerungen
Pressemitteilung vom 18.11.2019
Die Universitätsstadt Tübingen ist gut auf den Winter vorbereitet: Die Salz- und Splittlager sind gefüllt, für Privathaushalte gibt es kostenlosen Splitt zum Streuen. 94 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Servicebetriebe (KST) stehen für den winterlichen Einsatz mit 18 Fahrzeugen bereit.
„Erstmals räumen wir in diesem Jahr alle Hauptrouten für Radfahrer durchgängig und mit hoher Priorität“, erklärt Albert Füger, Leiter des Fachbereichs Tiefbau. „Wir haben die Einsatzpläne so geändert, dass wir für diese Aufgabe zwei Räumfahrzeuge zur Verfügung haben.“ Welche das sind, zeigen die Räumpläne im Internet unter www.tuebingen.de/winterdienst.
Mit neun Fahrzeugen räumen und streuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Straßen. Sieben kleine Streufahrzeuge stehen für die Gehwege bereit, die zu keinem privaten Gebäude gehören. Die Gehwege werden je nach Breite und Zugänglichkeit mit Räumfahrzeugen oder von Hand geräumt. Bei der Handstreuung werden die Mitarbeiter der KST von zwei externen Firmen unterstützt.
Die Räumteams arbeiten in zwei Schichten von Montag bis Samstag zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr abends und am Sonntag von 5 bis 21 Uhr. Bei Bedarf halten sie zusätzlich nachts zwischen 21 und 4 Uhr die Strecken der wichtigsten Nachtbuslinien und die Klinikzufahrten frei.
Da nicht alle Tübinger Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig geräumt und gestreut werden können, werden die Straßen in Dringlichkeitsstufen eingeordnet und nacheinander abgearbeitet – wenn nötig und möglich, auch mehrfach am Tag: Zunächst räumen die Fahrer die Hauptdurchgangsstraßen und Klinikzufahrten. Danach kommen die Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle an die Reihe, und als letztes sind die Wohnstraßen dran. Der Räumplan zeigt, welche Straßen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen geräumt und gestreut werden und welchen Dringlichkeitsstufen sie angehören. In der Altstadt werden die wichtigsten Straßen und Plätze geräumt und gestreut
Die KST arbeiten fast ausschließlich mit Streusalz, nutzen dabei aber modernste Technologie. Um den Salzverbrauch zu minimieren, kommt Salzsole zum Einsatz. Bei geschlossener Schneedecke und bei starkem Schneefall funktioniert dies jedoch nicht. Dann verwenden die Mitarbeiter Feuchtsalz. Dazu werden die Salzkörner angefeuchtet, damit sie besser auf der Straßenoberfläche haften.
„Die KST haben 700 Tonnen Auftausalz eingelagert und erhalten bei Bedarf zusätzliche 500 Tonnen auf Abruf“, erklärt Albert Füger. „Wenn der Winter nicht allzu streng wird, reicht das Salz ohne weitere Nachbestellung.“
In Park- und Gartenanlagen und auf Fußwegverbindungen, die keine Gefahrenstellen darstellen, verwenden die KST gar kein Salz. Hier streuen sie Splitt und räumen bei Bedarf. Dadurch wird die Rutschgefahr bei Schnee und Eisglätte reduziert. Dennoch ist gerade auf diesen Strecken im Winter Vorsicht geboten. Die KST hat insgesamt 150 Tonnen Splitt eingelagert und kann bei Bedarf auch kurzfristig weiteren Splitt beziehen.
Der Rittweg nach Bebenhausen wird bei Eisglätte und Schnee gesperrt. Er wird immer dann wieder geöffnet, wenn für ein bis zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt wird.
Räum- und Streupflicht für Bürgerinnen und Bürger
In Tübingen sind Geschäfts- und Privathaushalte verpflichtet, selbst zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Gehwege, Fußwege, Staffeln und alle anderen Flächen mit öffentlichem Fußgängerverkehr, die an das Grundstück angrenzen. Auch Gehwege an Bushaltestellen ohne Wartehäuschen müssen von den Anwohnern geräumt und bestreut werden. Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind sowie in verkehrsberuhigten Bereichen sind die Anwohner verpflichtet, einen 1,5 Meter breiten Fahrbahn-Streifen für die Fußgänger zu räumen und zu streuen. Alle Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 21 Uhr.
Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Streupflicht zu unterstützen, haben die KST 18 Splitthaufen im Stadtgebiet eingerichtet. Dort kann das Streumaterial kostenlos abgeholt werden. Alle Standorte sind vor Ort ausgeschildert und in einer Übersichtskarte eingezeichnet, die im Internet zu finden ist unter www.tuebingen.de/winterdienst.
Die meisten Splitthaufen liegen im Freien. Daher ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig vor einer längeren Frostperiode mit Streumaterial einzudecken. Vor Wind und Wetter geschützt ist der Splitthaufen beim Bauhof im Schwärzlocher Täle, sodass dort bei jeder Witterung Streumaterial abgeholt werden kann. Außerdem empfiehlt es sich, einen ausreichenden Vorrat anzulegen, da die KST die Splitthaufen im Laufe des Winters nicht mehr auffüllen können. Einzige Ausnahme ist der Bauhof im Schwärzlocher Täle. Dort stellen die KST außerhalb des Betriebsgeländes entlang der Bahnlinie solange wie möglich Splitt bereit.
Auftausalze oder andere umweltschädliche Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Ihr Einsatz ist nur in Ausnahmen gestattet: zum Beispiel wenn starke Glätte nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Dies regelt die Streupflichtsatzung.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen