Förderung für Kunst- und Kulturprojekte bis 31. Dezember beantragen
Pressemitteilung vom 19.11.2019
Die Stadtverwaltung fördert jährlich über 100 Kunst- und Kulturprojekte in Tübingen mit einem Zuschuss. Für Projekte, die zwischen dem 1. Februar und dem 30. Juni 2020 stattfinden, können Vereine, Institutionen, Ensembles, Initiativen und Einzelpersonen noch bis Dienstag, 31. Dezember 2019, einen Antrag stellen.
„Besonders wichtig ist uns die Vielfalt der Angebote im städtischen Kulturprogramm. Deshalb freuen wir uns insbesondere über Förderanträge von denjenigen, die bisher keine Anträge eingereicht haben“, sagt Dagmar Waizenegger, Leiterin des städtischen Fachbereichs Kunst und Kultur. Über die Förderung und deren Höhe entscheidet die Stadtverwaltung. Grundlage dafür sind die inhaltliche Ausrichtung des Projektes, möglichst breite Zielgruppen, innovative Ideen zur Vernetzung sowie ein durchdachter Kosten- und Finanzierungsplan.
Das Formular für den Projektzuschuss und die Förderrichtlinien gibt es auf der städtischen Internetseite oder beim Fachbereich Kunst und Kultur in der Nonnengasse 19. Die Förderrichtlinien gibt es auch in Leichter Sprache. Diese Fassung verwendet kurze und einfache Sätze ohne Fremdwörter. So können alle Menschen die Inhalte verstehen, auch wenn sie nicht so gut lesen oder nicht so gut Deutsch können.
www.tuebingen.de/kulturfoerderung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen