Tübingen aktiv gegen Diskriminierung: Projektförderung bis 3. Februar beantragen
Pressemitteilung vom 18.12.2019
Vereine und Organisationen, die in Tübingen ein Projekt gegen Diskriminierung umsetzen wollen, können ab sofort wieder Fördergelder beantragen. Das Förderprogramm „TAKT – Tübingen aktiv gegen Diskriminierung“, das jetzt in die zweite Förderrunde geht, setzt sich für ein offenes und buntes Tübingen sowie ein sicheres Leben für alle ein. Für 2020 stehen insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung. Einzelprojekte fördert TAKT mit maximal 7.500 Euro.
Voraussetzung ist, dass die geplanten Vorhaben frühestens am 9. März 2020 beginnen und bis spätestens 30. November 2020 abgeschlossen sind. Die Antragsformulare können auf der Internetseite www.takt.online heruntergeladen und bis 3. Februar 2020 eingereicht werden. Im Jahr 2019 haben insgesamt zehn Projekte in Tübingen eine Förderung von TAKT bekommen. Dabei handelte es sich um Projekte, die zum Beispiel das Selbstbewusstsein im Umgang mit Diskriminierungserfahrungen stärken, für Antidiskriminierung sensibilisieren, Begegnungen fördern oder den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Das TAKT-Förderprogramm ist eine lokale Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Trägerin ist die Stabsstelle Gleichstellung und Integration der Universitätsstadt Tübingen. Der Verein adis e.V. ist für die Koordination und fachliche Begleitung von TAKT zuständig und steht Antragstellenden beratend zur Seite. Ansprechpersonen sind Josephine Jackson (Telefon 07071 14310416, E-Mail josephine.jackson@adis-ev.de) und Marjam Kashefipour (Telefon 07071 14310415, E-Mail marjam.kashefipour@adis-ev.de).
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen