Bewohnerparkausweise für 2020 kommen
Pressemitteilung vom 18.12.2019
Derzeit verschickt die Stadtverwaltung die Bewohnerparkausweise für das Jahr 2020 mit der Post. Alle Tübingerinnen und Tübinger, die bereits 2019 einen solchen Ausweis hatten, bekommen diesen automatisch zugesendet, außer sie haben ihn ausdrücklich abbestellt. Mit dem Dokument ist das Parken in dem Parkgebiet möglich, in dem die Antragstellerin oder der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat. Übergangsweise kann man bis Ende Januar 2020 auch den Bewohnerparkausweis von 2019 in den Fahrzeugen auslegen.
Wer bis zum 15. Januar 2020 keinen neuen Ausweis im Briefkasten findet, sollte sich beim Bürgerbüro Stadtmitte melden. Dies ist auch nötig, wenn die Angaben nicht mehr aktuell sind. Wer keinen Bewohnerparkausweis benötigt, kann das Dokument bis einschließlich 24. Januar 2020 kostenlos zurückgeben – entweder persönlich oder durch Einwurf in den Briefkasten des Bürgerbüros Stadtmitte. Bei Rückgabe des Bewohnerparkausweises nach dem 24. Januar 2020 erfolgt keine Gebührenrückerstattung. Die Jahresgebühr beträgt 30 Euro.
www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen