Abstimmung per BürgerApp ist noch nicht möglich
Pressemitteilung vom 20.01.2020
Vom 4. bis 18. Februar 2020 können die Tübingerinnen und Tübinger per BürgerApp darüber abstimmen, ob auf der Neckarbrücke eine Fahrradspur eingerichtet werden soll. Ein Fehler in der Software hatte den Eindruck erweckt, dass man bereits jetzt abstimmen kann, sofern man am eigenen Handy ein falsches Datum einstellt. Darüber berichtete das Schwäbische Tagblatt am 20. Januar, nachdem ein Bericht dazu auf Facebook aufgetaucht war.
Eine echte Abstimmung ist jedoch aus technischen Gründen erst ab dem 4. Februar möglich. Dies ergab eine Prüfung durch die Herstellerfirma der App. Der Grund dafür: Die App ist noch gar nicht mit dem Datenserver verbunden, auf dem die Antworten gesammelt werden. Diese Serververbindung wird erst am 4. Februar hergestellt. Die Firma hat dennoch auf den Hinweis reagiert und eine Fehlermeldung in die App eingebaut, die noch einmal deutlich darauf hinweist, dass man erst ab dem Startzeitpunkt an der Abstimmung teilnehmen kann.
Wer sein Handy auf ein falsches Datum gestellt und bereits Antworten angekreuzt hat, sollte ab dem 4. Februar an der echten Abstimmung teilnehmen. Zuvor informiert die Stadtverwaltung bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 28. Januar 2020, um 20 Uhr in den oberen Sälen im Museum. An diesem Abend kommen Befürworter und Gegner der Verkehrsregelung auf der Neckarbrücke zu Wort.
In den kommenden Tagen erhalten alle Tübingerinnen und Tübinger einen Brief von der Stadtverwaltung mit ihrem Zugangscode. Wer die App bereits einmal benutzt hat, muss den Code nicht erneut eingeben. Alle anderen können die Tübinger BürgerApp im Google Playstore oder im App-Store von Apple herunterladen und dort den Code eingeben, die sie mit dem Brief erhalten. Eine Teilnahme ist auch schriftlich oder im Internet (ohne Smartphone) möglich. Wie das funktioniert, steht ebenfalls in dem Brief der Stadtverwaltung.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen