Befragung zum Radweg auf der Neckarbrücke: Redner für Informationsveranstaltung stehen fest
Pressemitteilung vom 24.01.2020
Soll auf der mittleren Spur der Neckarbrücke ein Radweg eingerichtet werden? Vor der Einwohnerbefragung mit der BürgerApp zu dieser Frage gibt es eine Informationsveranstaltung. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen
am Dienstag, 28. Januar 2020, 20 Uhr,
im Museum, Wilhelmstraße 3, obere Säle.
Nach der Begrüßung durch Oberbürgermeister Boris Palmer stellt Mirco Sarcoli, Leiter der Fachabteilung Verkehrsplanung, das Konzept der veränderten Verkehrsführung bis zur Wilhelmstraße und die Ergebnisse des Verkehrsversuchs von September bis November 2019 vor. Anschließend eröffnen eine gemeinsame Pro-Stimme des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) und VCD (Verkehrsclub Deutschland) Tübingen sowie eine Contra-Stimme der Arbeitsgruppe Verkehr aus dem Forum Alte Weberei die Diskussion.
Die Stadtverwaltung lässt die Redebeiträge per Video aufzeichnen. Wer nicht selbst dabei sein kann, hat die Möglichkeit, sich den Mitschnitt der Veranstaltung im Internet anzusehen. Das Video ist ab Samstag, 1. Februar, unter www.tuebingen.de/buergerapp abrufbar. Auf dieser Seite stellt die Stadtverwaltung alle Informationen zur BürgerApp und zur Befragung zur Verfügung.
Von Dienstag, 4. Februar, 8 Uhr, bis Dienstag, 18. Februar, 24 Uhr, können 79.500 Einwohnerinnen und Einwohner Tübingens ab 16 Jahren an einer kommunalen Bürgerbefragung mit der BürgerApp teilnehmen. Thema ist die Einrichtung eines Radweges auf der Neckarbrücke. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Die Ergebnisse dienen dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe bei Beschlüssen. Wer kein Smartphone oder Tablet hat, kann auch übers Internet oder schriftlich mitmachen. Antragsschluss für die schriftliche Teilnahme ist Samstag, 1. Februar, 16 Uhr.
Ein Großteil der Briefe der Stadtverwaltung mit den Zugangscodes für die BürgerApp ist bereits angekommen; die restlichen Sendungen werden in den kommenden Tagen zugestellt. Einen Code haben dann alle Einwohnerinnen und Einwohner erhalten, die am 1. Januar 2020 mindestens 16 Jahre alt waren und zu diesem Zeitpunkt in Tübingen mit Erstwohnsitz gemeldet waren. Wer bis Mittwoch, 29. Januar 2020, keinen Brief erhalten hat, obwohl diese Kriterien auf sie oder ihn zutreffen, kann sich beim städtischen Beauftragten für Wahlen, Statistik und Datenschutz melden: Telefon 07071 204-1600, E-Mail buergerapp@tuebingen.de.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen