OB Boris Palmer nimmt Stellung zur Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten
Pressemitteilung vom 30.01.2020
Zur Kritik an der Tübinger Stadtverwaltung im Tätigkeitsberichts Datenschutz des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg erklärt Oberbürgermeister Boris Palmer: „Herr Brink betätigt sich nicht mehr als Leiter einer Behörde, sondern als Politiker. Er will der Landesregierung die Kommunikationskanäle mit der Bürgerschaft vorschreiben und der Universitätsstadt Tübingen nicht gestatten, ihre Beschäftigten zu schützen. Ich schließe mich der Kritik des CDU-Innenpolitikers Armin Schuster an Herrn Brink an: Sein chronisches Misstrauen gegenüber dem Staat lässt seine Eignung für das Amt als fraglich erscheinen.“
Die Tübinger Stadtverwaltung führt die Informationen der Polizei, der Ausländerbehörde und der Asylbetreuung zusammen. Das erlaubt Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel ein Vieraugenprinzip bei nachweislich gewaltbereiten Asylbewerbern, die von der Stadt betreut werden. „Dieses Verfahren hat sich bewährt“, betont OB Palmer. Der Datenaustausch mit der Stadt wurde von der Polizei geprüft und für rechtmäßig befunden. Der städtische Datenschutzbeauftragte erkennt ebenfalls keine gesetzlichen Hindernisse. „Auch der Landesdatenschutzbeauftragte hat nie mitgeteilt, was er kritisiert, sondern die Stadt mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert, die sich größtenteils als ungeprüfte Übernahme von längst beantworteten Fragen von Asylbündnissen erwiesen“, so Palmer weiter. Gegen dieses Vorgehen hatte sich der Tübinger Oberbürgermeister bereits im Oktober 2019 in einem Brief an Innenminister Thomas Strobl beschwert (siehe Anlage). Nach der Antwort des Innenministers (siehe Anlage) hat der Landesdatenschutzbeauftragte keine weiteren Aktivitäten gezeigt. Daher war der Vorgang für die Stadtverwaltung erledigt.
„Wenn der Datenschutzbeauftragte Fragen und Bedenken hat, dann sollte er in einen Austausch mit der Stadt treten, der konstruktiv und beratend ist“, fordert Palmer. „Die Art und Weise des Vorgehens von Herrn Brink bis hin zur Kommunikation mit der Stadt über den Jahresbericht unter Verwendung falscher Angaben und politscher Schlagwörter zeigt, dass hier jemand Politik machen will. Deshalb lautet meine Antwort: Wenn jemand angeblich vor Verfolgung flieht, sich das als unwahr erweist und er stattdessen wiederholt bei der Polizei auffällt, stellt sich weniger die Frage nach dem Schutz der Daten dieses Täters als die Frage nach dem Schutz der Mitarbeiterschaft und der Bevölkerung. Zu verlangen, dass ein Sozialarbeiter ahnungslos einem Mann gegenüber sitzen solle, der eine Woche zuvor mit dem Messer auf einen anderen losgegangen ist, ist nicht der Datenschutz, den die Bevölkerung sich wünscht.“
Anlagen
Brief von Oberbürgermeister Boris Palmer vom 1. Oktober 2019
Brief von Innenminister Thomas Strobl vom 4. November 2019
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen