Verpackungssteuer in Tübingen tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft
Pressemitteilung vom 31.01.2020
Als bundesweit erste Kommune seit der Kasseler Verpackungssteuersatzung aus den 90er-Jahren erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen: Ab Januar 2021 werden Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Zahlen müssen die Steuer die Händler, die beispielsweise Take-away-Gerichte und „Coffee to go“ in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Das hat der Tübinger Gemeinderat am 30. Januar 2020 mit großer Mehrheit beschlossen.
„Die Wegwerfkultur in den Städten lebt davon, dass die Städte mit Millionenaufwand den Müll beseitigen. Damit ist in Tübingen jetzt Schluss: Wer Müll produziert, muss dafür bezahlen“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Mittelfristig verspricht er sich einen Übergang zu nachhaltigerem Konsum: „Ich bin mir sicher, dass die Verpackungssteuer umweltfreundliches Handeln befördern und Mehrwegsystemen zum Durchbruch verhelfen wird.“
Von der Steuer ausgenommen sind Verpackungen, die der Verkäufer vollständig zurücknimmt und einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführt. Ebenfalls ausgenommen sind Verpackungen, die auf Märkten, Festen und bei zeitlich befristeten Veranstaltungen ausgegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Händler nicht an mehr als zehn Tagen im Jahr Speisen und Getränke im Rahmen solcher Veranstaltungen verkauft.
Ein Rechtsgutachten, das die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben hatte, bestätigt, dass die Verpackungssteuersatzung im Grundsatz zulässig ist. Es schafft somit die erforderliche Rechtssicherheit. Diverse Empfehlungen des Rechtsgutachtens wurden in die Satzung aufgenommen. Zusätzlich zur Verpackungssteuer forciert die Universitätsstadt Tübingen die Entwicklung alternativer Mehrweg-Verpackungssysteme. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Bäckereien soll als erster Schritt ein Merkblatt entstehen, das über Alternativen zu Einwegverpackungen in Bäckereien aufklärt.
Gemeinderatsvorlage und Satzungstext
www.tuebingen.de/ratsdokumente/vorlage/241f/2019
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen