Befragung mit der BürgerApp: Teilnahme ist auch im Rathaus möglich
Pressemitteilung vom 03.02.2020
Tübingerinnen und Tübinger, die an der Befragung mit der BürgerApp nicht über Smartphone, Tablet oder Internet teilnehmen können oder wollen, konnten die schriftliche Teilnahme beantragen. Für alle, die das verpasst haben, stellt die Stadtverwaltung im Rathaus einen Computer mit Internetanschluss zur Verfügung. Dort kann zwischen dem 4. und 18. Februar abgestimmt werden. Bei technischen Fragen im Umgang mit dem Computer helfen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Wahrung des Wahlgeheimnisses weiter.
Die Teilnahme am Computer im Rathaus ist im Befragungszeitraum montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 13 Uhr möglich. Die Anmeldung erfolgt im Wahlamt im 3. Stock (Raum 316, 318 oder 319). Das Schreiben mit den Zugangsdaten oder der Personalausweis muss mitgebracht werden. Wer bereits die schriftlichen Unterlagen beantragt hat, ist für die Abstimmung am Computer im Rathaus gesperrt. So wird eine Doppelabstimmung vermieden.
Wer über die BürgerApp oder übers Internet an der Befragung teilnehmen möchte und noch immer keinen Zugangscode erhalten hat, kann sich den Code erneut zusenden lassen (Telefon 07071 204-1600, E-Mail buergerapp@tuebingen.de).
Vom 4. bis 18. Februar 2020 können 79.500 Einwohnerinnen und Einwohner Tübingens ab 16 Jahren an der zweiten kommunalen Bürgerbefragung mit der BürgerApp teilnehmen. Thema ist die Einrichtung eines Radweges auf der Neckarbrücke. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Die Ergebnisse dienen dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe bei Beschlüssen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen