Zur Abschiebung von Sabir H.
Pressemitteilung vom 10.02.2020
Die Universitätsstadt Tübingen bestätigt, dass Sabir H. am 4. Februar 2020 im Bürgeramt festgenommen und in Ausreisegewahrsam gebracht wurde. Herr H. kam ohne Aufforderung durch die Stadt ins Bürgeramt, da seine Duldung abgelaufen war und er diese verlängern wollte. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dass Herr H. in Ausreisegewahrsam genommen werden soll, wurde am Tag der Ingewahrsamnahme getroffen und den Beschäftigten im Bürgeramt mitgeteilt. Diese handelten nicht willkürlich, sondern setzten die Anordnung des Regierungspräsidiums um, indem sie die Festnahme veranlassten.
Jede Behörde, die Kenntnis davon erlangt, dass eine Person zur Festnahme ausgeschrieben ist oder in Ausreisegewahrsam genommen werden soll, ist im Rahmen der Amtshilfe verpflichtet, den zuständigen Polizeivollzugsdienst zu informieren. Die Ausländerbehörden unterliegen wie alle anderen Behörden diesem Prinzip und haben deshalb die Verpflichtung, am Vollzug der Abschiebung mitzuwirken. Aus diesem Grund verständigten die Beschäftigten die Polizei, als Herr H. die Ausländerbehörde betreten hat.
Für den Vollzug der Ausreisepflicht ist es nicht erheblich, ob Straftaten begangen wurden. Maßgeblich ist, ob die Person vollziehbar ausreisepflichtig ist. Sofern die Person vollziehbar ausreisepflichtig ist und nicht innerhalb der Ausreisefrist freiwillig ausreist, hat sie mit ihrer Abschiebung zu rechnen. Dies war bei Herrn H. seit 2017 der Fall.
„Uns ist bewusst, dass eine Festnahme in den Räumen der Ausländerbehörde zu einer erheblichen Verunsicherung führen kann“, so die zuständige Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. Sie sehe aber keine rechtliche Möglichkeit, einer Anordnung des Regierungspräsidiums nicht Folge zu leisten. „Herr H. wurde von uns nicht vorgeladen. Wie wir inzwischen wissen, war seine Abschiebung bereits vor seinem Besuch in der Ausländerbehörde angeordnet und wäre binnen der nächsten 24 Stunden vollzogen worden.“
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen