Umgang mit Großveranstaltungen in Tübingen
Pressemitteilung vom 09.03.2020
Nach der Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen abzusagen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat sich die Stadtverwaltung mit dem zuständigen Landkreis Tübingen in Verbindung gesetzt und folgende Vereinbarung getroffen:
Veranstaltungen im Freien – das betrifft zum Beispiel alle Märkte – können nach heutigem Stand ohne jede Einschränkung stattfinden. Dasselbe gilt für Veranstaltungen in Räumen, sofern nicht mehr als 1.000 Personen erwartet werden. Der Veranstalter soll für eine möglichst gute Durchlüftung und für mit Seife ausgestattete Handwaschgelegenheiten sorgen. Selbstverständlich stellen Stadt und Landkreis die Entscheidung für die Durchführung der Veranstaltung jedoch frei.
„Bei größeren Veranstaltungen bitten wir darum, dass besonders gefährdete Personengruppen zu ihrem eigenen Schutz auf eine Teilnahme verzichten. Das trifft auf Menschen mit Vorerkrankungen und auf Personen ab einem Alter von 65 Jahren zu“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Außerdem fordern Stadt und Landkreis alle Personen mit grippeartigen Symptomen oder Erkältungsanzeichen sowie alle Rückkehrer aus Risikogebieten dazu auf, zu Hause zu bleiben.
Mit Blick auf die Einwohnerversammlung zum Klimaschutzprogramm für Tübingen am morgigen Dienstag, 10. März 2020, hofft Oberbürgermeister Boris Palmer auf eine breite Teilnahme: „Wer aktuell Symptome einer Atemwegsinfektion hat, sollte zu Hause bleiben. Alle anderen Tübingerinnen und Tübinger bitte ich herzlich darum, zur Einwohnerversammlung zu kommen und sich einzubringen.“ Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr in der Hermann-Hepper-Halle.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen