Coronavirus: Weitere organisatorische Änderungen der Stadtverwaltung
Pressemitteilung vom 17.03.2020
Die Stadtverwaltung hat die Organisation zur Bewältigung der Corona-Krise in Tübingen weiter konkretisiert. Unter Leitung der Verwaltungsspitze – bestehend aus Bürgermeisterin Daniela Harsch, dem Ersten Bürgermeister Cord Soehlke und Oberbürgermeister Boris Palmer – hat heute Morgen erstmals der Krisenstab getagt.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht der Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung vor dem Virus.
Geschlossen für den Publikumsverkehr sind ab Mittwoch die städtischen Dienststellen. Bei Trauerfeiern und Beerdigungen gelten Einschränkungen. So dürfen in den Aussegnungshallen nur noch die engsten Familienmitglieder anwesend sein. Im Freien muss der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter betragen.
Auch innerhalb der Stadtverwaltung wurden die Schutzmaßnahmen konkretisiert. Alle Aufgaben, die nicht für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig sind, werden vorerst ausgesetzt. Das betrifft vor allem die Kommunalen Servicebetriebe Tübingen (KST). So wird die Pflege von Grünanlagen beispielsweise eingestellt. Das dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nun nicht mehr mit mehreren Personen in einem Fahrzeug zum Einsatzort fahren müssen. Andererseits werden so Kapazitäten frei, um personelle Engpässe in anderen Bereichen auszugleichen. Oberbürgermeister Boris Palmer bittet hierfür um Verständnis in der Bevölkerung: „Wir konzentrieren uns jetzt auf die existenziellen Bedürfnisse, dazu zählt unbedingt eine funktionierende Entsorgung. Ich bitte um Verständnis, dass andere Aufgaben jetzt nicht mehr wie gewohnt erfüllt werden können.“
Zudem prüft die Stadtverwaltung, welche Aufgaben eine hohe Bedeutung für die Stadt haben, für die aber nur wenige Personen das nötige Spezialwissen besitzen. Um deren langfristige Funktion sicherzustellen, sollen diese Personen zeitlich und örtlich voneinander getrennt werden. Damit wird sichergestellt, dass bei einem Krankheitsausbruch in einem Team das andere nicht betroffen und weiterhin einsatzfähig ist. Geprüft wird auch, ob Telefonkonferenzen mit mehr als drei Teilnehmern möglich sind und welche Software sich für Videokonferenzen eignet.
Eine besondere Rolle kommt der Umsetzung des Erlasses der Landesregierung zum Infektionsschutz von Montag, 16. März, zu. Dieser regelt nicht nur die Schließung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, sondern auch den Einzelhandel. Zu klären hatte der Krisenstab, ob die Stadt in Anlehnung an die ebenfalls am 16. März erzielte Übereinkunft zwischen den Ländern und der Bundesregierung weitere Verschärfungen beschließt.
Zum Beispiel ist nach dem aktuell gültigen Erlass des Landes noch erlaubt, Spielplätze zu nutzen oder Gaststätten unter strengen Bedingungen auch am Abend zu öffnen. Ebenso ist der Einzelhandel derzeit noch zulässig. Da das Land eine Verschärfung seines eigenen Erlasses mit Wirkung bereits ab Donnerstag angekündigt hat und bereits heute zahlreiche Fragen der Betroffenen aufgetaucht sind, was nun gelte, hat die Verwaltung sich an eine Übereinkunft aller Bürgermeister im Land gehalten, keine eigenmächtigen kurzzeitigen Verschärfungen zu beschließen. Oberbürgermeister Boris Palmer: „Es kommt jetzt darauf an, geordnet und koordiniert vorzugehen. Wir setzen daher strikt um, was das Land uns vorgibt und schaffen keine Tübinger Regelungen mit einer Geltungsdauer von nur einem Tag.“
Die Durchsetzung bestehender Regelungen wird die Verwaltung überwachen. So dürfen Vergnügungsstätten, Kneipen und Bars schon seit Dienstag nicht mehr öffnen. Der Krisenstab hat daher festgelegt, dies durch Mitarbeiter des KOD schon am ersten Geltungstag streng zu kontrollieren. Da das Nachtleben vollständig zum Erliegen kommen muss, wird der Nachtbusverkehr eingestellt.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen