Coronavirus: Stadt kontrolliert Umsetzung der Landesverordnung
Pressemitteilung vom 18.03.2020
Seit dem heutigen Mittwoch, 18. März 2020, ist die angepasste Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Kraft. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, müssen die meisten Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang schließen (siehe www.tuebingen.de/corona). Die Stadtverwaltung hat die Verbände und Betriebe in Tübingen über diese Rechtsverordnung bereits schriftlich informiert. Zusätzlich sind seit heute städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadt unterwegs, um sicherzustellen, dass alle Läden und Geschäfte die Verordnung auch umsetzen.
Gaststätten und Imbisse dürfen mit strengen Auflagen bis 18 Uhr geöffnet bleiben. Ab heute Abend wird der Kommunale Ordnungsdienst verstärkt in der Stadt unterwegs sein und die Einhaltung der Verordnung überprüfen. Das hat der städtische Krisenstab unter Leitung der Verwaltungsspitze in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Dafür stockt die Stadtverwaltung die Teams auf und zieht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen ab. Auch in der Nacht sollen Streifen unterwegs sein. Oberbürgermeister Boris Palmer betont: „Wir tun alles dafür, die Sicherheit und Ordnung in Tübingen aufrechtzuerhalten. Das gilt gerade auch, wenn die Stadt in der Nacht leer ist.“
Gesperrt sind nicht nur alle Kultur- und Bildungseinrichtungen, Kinos, Schwimmbäder und Fitnessstudios, sondern auch alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und -stätten sowie Spiel- und Bolzplätze. An den öffentlichen Spiel-, Sport- und Bolzplätzen bringt die Stadtverwaltung heute und am Donnerstag Schilder an, die auf die Sperrung hinweisen. Auch Schulhöfe dürfen nicht mehr betreten werden. Die drei Häckselplätze in Pfrondorf, Hagelloch und auf der ehemaligen Kläranlage in Weilheim sind ebenfalls ab sofort geschlossen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen