Coronavirus: Erleichterung für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten
Pressemitteilung vom 19.03.2020
Fast alle Anträge bei der städtischen Ausländerbehörde können ab sofort schriftlich eingereicht werden, sodass kein persönlicher Kontakt nötig ist. Zur Klärung offener Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 8 bis 16 Uhr unter Telefon 204-2020 erreichbar. Es gelten folgende Regelungen:
Anträge auf Aufenthaltsgestattung oder Duldung können Asylbewerberinnen und Asylbewerber per Post an die städtische Ausländerbehörde senden oder in den Briefkasten am Bürgeramt einwerfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter senden die verlängerten Dokumente so schnell wie möglich zurück. Duldungen werden derzeit um sechs Monaten verlängert, Aufenthaltsgestattungen um zwölf Monate.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf schriftlich beantragt werden. Das kann in einem formlosen Schreiben oder per E-Mail an auslaenderamt@tuebingen.de geschehen. Wer möchte, kann auch das entsprechende Formular anfordern. Pässe und die alte Aufenthaltserlaubnis sollen bei den Antragstellern verbleiben. Die Ausländerbehörde stellt dann eine sogenannte Fiktionsbescheinigung aus, mit der die bisherige Aufenthaltserlaubnis weiterhin gilt.
Bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss der Antrag schriftlich gestellt werden. Wenn möglich, wird auch in diesem Fall auf eine persönliche Vorsprache verzichtet. Stattdessen kann der Pass nach Rücksprache eingesendet und mit einem Klebeetikett versehen werden. Wenn die Aufenthaltserlaubnis von einer anderen Behörde für den Erhalt von finanziellen Leistungen verlangt wird, kann ein Termin zur Antragstellung beantragt werden (Telefon 204-2020).
Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung müssen auf dem Postweg eingereicht werden. Das entsprechende Dokument wird bei positiver Entscheidung zugeschickt.
Umverteilungsanträge sowie Anträge auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage sind schriftlich zu stellen.
Bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme oder Änderung des Arbeitgebers ist das Formular „Stellenbeschreibung“ von der Internetseite der Arbeitsagentur auszufüllen und mit dem Entwurf des Arbeitsvertrages auf dem Postweg einzureichen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen