Coronavirus: Regelungen für Trauungen und Trauerfeiern
Pressemitteilung vom 20.03.2020
Paare, die in den kommenden Wochen einen Termin zur Eheschließung in Tübingen haben, werden wie geplant von den städtischen Standesbeamten getraut. Aus Gründen des Infektionsschutzes dürfen neben dem Brautpaar allerdings nur die Trauzeugen sowie die eigenen Kinder und Eltern teilnehmen. Darüber hat das Standesamt alle Brautpaare informiert. Neue Termine für Eheschließungen im Zeitraum bis 15. Juni 2020 werden derzeit nur an Paare vergeben, die in Tübingen wohnen. Bei Fragen ist das Standesamt unter 07071 204-1629 und per E-Mail an standesamt@tuebingen.de erreichbar.
Trauerfeiern auf den städtischen Friedhöfen können nur noch im Freien und nur im engsten Familienkreis stattfinden. Bei der Beisetzung am Grab müssen die Trauernden einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten. Bei Fragen ist die Friedhofsverwaltung unter 07071 204-1880 und per E-Mail an kst-friedhoefe@tuebingen.de erreichbar.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen