Coronavirus: Neue Regelungen für Trauungen
Pressemitteilung vom 23.03.2020
Die neue Landesverordnung zum Infektionsschutz, die seit heute in Kraft ist, hat auch Auswirkungen auf Trauungen in Tübingen. Eheschließungen, die für diese Woche terminiert sind, können nach heutigem Stand stattfinden. Allerdings sind neben dem Brautpaar keine weiteren Personen mehr zugelassen. Ausnahmen gelten nur für eigene Kleinkinder, für die es ansonsten keine Betreuung gibt, und für eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher, sofern erforderlich. Darüber hat das Standesamt alle Brautpaare informiert.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen