Coronavirus: Stadt setzt Gebühren für Kinderbetreuung aus
Pressemitteilung vom 23.03.2020
Die Universitätsstadt Tübingen unterstützt Familien durch den Verzicht auf Gebühren für die Kinderbetreuung. Da die Betreuung in Kindertagesstätten und Schulen wegen der Corona-Pandemie derzeit gesetzlich verboten ist und nur ein kleiner Teil der Kinder die Notbetreuung nutzen darf, müssen die Eltern keine Gebühren für den Monat April zahlen. Damit folgt die Stadtverwaltung einer Verabredung aller Bürgermeister im Landkreis Tübingen. Die freien Träger sind aufgefordert, ebenso zu verfahren und auf die Entgelte für den Monat April zu verzichten.
Die Betreuungs- und Verpflegungsgebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Gebühren der Früh- und Spätbetreuung in der Schulkindbetreuung werden auch den Eltern erlassen, deren Kinder die Notbetreuung nutzen. „Das ist zur Vereinfachung des Verfahrens sinnvoll und eine Anerkennung der Leistung der Eltern, die in systemkritischen Bereichen – weit überwiegend im Gesundheitssektor – arbeiten“, erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer.
Die Abbuchungen per Lastschriftverfahren wurden gestoppt. Eltern, die die Gebühren normalerweise selbst überweisen, müssen dies für den Monat April nicht tun. OB Palmer hofft, dass die Stadtverwaltung mit dieser Entscheidung einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation von Familien in der Corona-Krise leisten kann: „Viele Selbstständige und Arbeitnehmer müssen jetzt mit Einkommensverlusten rechnen. Familien sind davon besonders betroffen. Durch den Gebührenverzicht sparen die Tübinger Eltern im April insgesamt über 750.000 Euro. Das wirkt sich sofort auf den Kontostand aus. Ich bedanke mich beim Gemeinderat, dass er der Verwaltung dazu freie Hand gegeben hat.“
Die Mindereinnahmen werden vollständig vom städtischen Haushalt getragen. Die Fraktionen des Gemeinderats haben hierzu ihre Zustimmung erteilt. Die Finanzierung erfolgt über die Sondermittel, die mit der jüngsten Änderungsliste in den Haushalt aufgenommen wurden und diese Woche beschlossen werden sollen. Eine Rechtspflicht zum Verzicht auf die Gebühren besteht nach vorläufiger Einschätzung der Stadt allerdings nicht. Ein Erlass der für den Monat März bereits entrichteten Gebühren ist deshalb trotz der Schließungen zur Monatsmitte nicht vorgesehen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen