Coronavirus: Erleichterungen für Betriebe und Gastronomen
Pressemitteilung vom 24.03.2020
Tübinger Betriebe, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen werden, können ab sofort die Stundung ihrer Gewerbesteuer beantragen. Gestundet werden können Steuern, die bereits fällig sind oder in diesem Jahr fällig werden. Auch eine Anpassung der Vorauszahlung ist möglich. Der An-trag muss eine Begründung enthalten und die Antragsteller müssen ihre Verhältnisse darlegen. Die schriftlichen Anträge können formlos gestellt werden an Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Steuern, Am Markt 1, 72070 Tübingen oder per E-Mail an gewerbesteuer@tuebingen.de.
„Wir wollen allen helfen, deren Betriebe aufgrund der Krise schließen müssen oder die besonders hart von einem Auftragsrückgang betroffen sind", sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Damit wollen wir einen Beitrag zur Liquiditätssicherung der Tübinger Firmen leisten." Mit dieser Regelung folgt die Universitätsstadt Tübingen einer Empfehlung des Deutschen Städtetags. Die Stundung ist zunächst auf vier Monate begrenzt, längstens bis zum Jahresende 2020. Auf Stundungszinsen wird in der Regel verzichtet. Bis auf Weiteres verzichtet die Stadt außerdem darauf, Mahnungen zu ver-schicken oder die Zahlung bereits fälliger Gewerbesteuern zu vollstrecken.
Auch die Tübinger Gastronomie, die nach der Schließung aller Gaststätten und dem Verbot der Au-ßenbewirtschaftung besonders hart von der Corona-Krise betroffen ist, bekommt Unterstützung: Die Stadtverwaltung hat entschieden, dass zunächst die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis der Außengastronomie für die Schließzeiten 2020 erstattet werden und die Erlaubnis widerrufen wird. Dabei geht es um insgesamt rund 70.000 Euro. Sollte die Außengastronomie vor Ablauf der Saison wieder geöffnet werden, erteilt die Stadtverwaltung gerne für die Restzeit wieder Erlaub-nisse. „Auch wenn wir im Sommer hoffentlich wieder zusammen in einer Gartenwirtschaft oder am Marktplatz im Freien sitzen und gemeinsam essen oder trinken können, halte ich den Gebührenver-zicht als sofortige Unterstützung für richtig", so OB Palmer.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen