Information zur Nothilfe für die Kulturbetriebe und freien Kulturschaffenden
Pressemitteilung vom 26.03.2020
Die Kultur- und Kreativbranche leidet besonders stark unter den Maßnahmen des Infektionsschutzes. Jedoch sind innerhalb weniger Tage und Wochen auch viele Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um Betroffene in akuter Notsituation zu unterstützen und um langfristig das Überleben von Kulturbetrieben zu sichern.
„Aufgrund des Veranstaltungsverbotes haben die meisten freiberuflichen Kulturschaffenden kein geregeltes Einkommen mehr. Viele Kulturbetriebe, auch in Tübingen, müssen Kurzarbeit anmelden und bangen um ihre Existenz. In dieser dynamischen Situation ist es zu allererst wichtig zu wissen, wo einem geholfen werden kann“, sagt die Kulturbürgermeisterin Dr. Daniela Harsch.
Um Betroffenen eine gezielte Recherche zu ermöglichen, hat die Universitätsstadt Tübingen eine Informationsseite im Internet aufgebaut, die einen Überblick über die finanziellen Hilfeleistungen des Landes Baden-Württembergs und des Bundes gibt. Auch die Unterstützungsmaßnahmen der Verwertungsgesellschaften und Kulturverbände sind auf der Seite zu finden. Sie wird laufend aktualisiert und hat die Adresse: www.tuebingen.de/corona-kultur.
Ab sofort können gewerbliche und sozial Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, auch Künstlerinnen und Künstler, einen Antrag auf Soforthilfe beim Land Baden-Württemberg stellen. Der Notfallfond des Bundes wird voraussichtlich nächste Woche anlaufen.
Betroffene Tübingerinnen und Tübingern können sich bei akuter Notsituation auch an die Bürgerstiftung Tübingen wenden, die eine Spendenaktion gestartet hat. Kulturschaffende, die eine Beratung wünschen, können sich an den Fachbereich Kunst und Kultur wenden (E-Mail: kultur@tuebingen.de).
www.tuebingen.de/corona-kultur
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen