Keine Bußgelder für Spaziergänger am Ostersamstag
Pressemitteilung vom 17.04.2020
Die Spaziergänger, die am Ostersamstag mit Friedensfahnen an der Steinlach unterwegs waren, müssen kein Bußgeld zahlen. In Abstimmung mit der Polizei stellt die Stadtverwaltung als kommunale Ordnungsbehörde die Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
„Zwar verbietet die Corona-Verordnung des Landes ausdrücklich Versammlungen – und als solche war die nicht angemeldete Demonstration eindeutig erkennbar –, doch in Würdigung der Gesamtumstände scheint die Ahndung im vorliegenden Fall nicht geboten“, erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer. Entscheidend sei dafür aber sicher nicht die hohe Unterstützung in der Bevölkerung für das Anliegen, da müsse die Verwaltung neutral bleiben. Vielmehr sei maßgeblich, dass die Beteiligten offensichtlich auf Infektionsschutz geachtet haben und irrtümlich davon ausgingen, dass die Versammlung damit zulässig sei.
Die Stadtverwaltung stellt daher nochmals klar: Das Versammlungsverbot des Landes enthält keine Ausnahme für Versammlungen, wenn der Hygieneabstand eingehalten wird. Eine Grundrechtsprüfung ist für Gerichte und Behörden unter diesen Bedingungen eine sehr schwierige Aufgabe. Die Stadtverwaltung bittet daher dringend darum, politische Versammlungen auf die Zeit nach Aufhebung des Versammlungsverbots zu verschieben.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen