Neue Corona-Landesverordnung: Geschäfte öffnen wieder
Pressemitteilung vom 17.04.2020
Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sowie Autohäuser, Fahrradgeschäfte und Buchhandlungen dürfen ab Montag, 20. April 2020, wieder öffnen. Dies betrifft rund 550 Läden in Tübingen. Für die rund zehn Betriebe, die zunächst weiter geschlossen bleiben müssen, soll nach Vorliegen der Landesverordnung am Montag geklärt werden, ob es Spielräume für eine Öffnung gibt.
„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Öffnung der Geschäfte so zu gestalten, dass das Risiko schwerer Erkrankungen soweit wie möglich minimiert wird“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Die Stadtverwaltung und der Handel- und Gewerbeverein haben daher ein geordnetes Vorgehen besprochen und einen gemeinsamen Aufruf formuliert:
„Stadt und Händlerschaft freuen sich, dass die Geschäfte wieder öffnen und Kunden bedienen dürfen. Uns ist es wichtig, das dadurch entstehende Infektionsrisiko so klein wie möglich zu halten. Deshalb werden Hygienemaßnahmen bestmöglich umgesetzt. Dazu zählen Beschränkungen der Personenzahl, Spuckschutz an Kassen, Abstandsmarkierungen sowie Masken für Personal und Kundschaft.
Leider hat sich gezeigt, dass Menschen mit Vorerkrankungen und in höherem Alter ein vielfach höheres Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs haben als Jüngere und Gesunde. Ob die Intensivbetten ausreichen, hängt also ganz wesentlich davon ab, ob es uns gelingt, die Risikogruppe ausreichend vor dem Virus zu schützen. Da Schulen, Kindergärten und Betriebe nun wieder mehr Kontakte schaffen, die auch eine Ausbreitung des Virus begünstigen, wollen wir eine Barriere gegen das Übergreifen der Erkrankung auf die besonders schutzbedürftigen Gruppen aufbauen.
Daher bitten wir die Kundinnen und Kunden, von Montag bis Freitag den Zeitraum von der Öffnung der Geschäfte bis um 11 Uhr für die Angehörigen der Risikogruppe zu reservieren. Das heißt, wer der Risikogruppe angehört, sollte diese eher weniger frequentierte Zeit für den Einkauf nutzen. Alle anderen sind gebeten, erst nach 11 Uhr einzukaufen.“
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen