Neue Corona-Landesverordnung: Notbetreuung wird fortgesetzt
Pressemitteilung vom 17.04.2020
Die Stadtverwaltung bereitet sich auf die Umsetzung der neuen Corona-Landesverordnung vor, die für den späten Freitagabend erwartet wird. Dabei greifen folgende Veränderungen:
Notbetreuung für Kinder
Die Notbetreuung für Kinder von Personen, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, wird ab Montag, 20. April 2020, zunächst wie bisher fortgesetzt. Zuletzt wurden in städtischen Einrichtungen 123 Kita-Kinder in 40 Notgruppen und 87 Schulkinder in 15 Notgruppen betreut, hinzu kommen 128 Kinder bei den freien Trägern der Kitas. Die Landesregierung sieht vor, dass die Notbetreuung auf Siebtklässler und auf die Kinder von Angehörigen weiterer Berufsgruppen ausgeweitet wird. Um dies für Tübingen umsetzen zu können, muss aber erst die Landesverordnung abgewartet werden. „Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit, damit sich die Eltern auf unsere Angaben verlassen können. Ich bitte dafür noch um etwas Geduld, bis wir alle organisatorischen Voraussetzungen getroffen haben“, so Oberbürgermeister Boris Palmer.
Welche Vorgaben künftig für die Notbetreuung in Tübingen gelten, gibt die Stadtverwaltung voraussichtlich am Montag über eine Pressemitteilung sowie auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/corona-notbetreuung bekannt. Um Familien in dieser schwierigen Zeit weiter zu unterstützen, zieht die Stadtverwaltung auch für den Monat Mai zunächst keine Kinderbetreuungsgebühren ein. Der Gemeinderat wird entscheiden, ob die Gebühren für alle Familien erlassen werden oder nur für diejenigen Familien, deren Kinder die Notbetreuung nicht nutzen.
Wiederöffnung von Schulen
Ab Montag, 4. Mai 2020, öffnen die Schulen zunächst für die Jahrgänge wieder, die in diesem oder im kommenden Jahr Abschlussprüfungen haben. Dies betrifft in Tübingen rund 1.700 Schülerinnen und Schüler an städtischen Schulen. Die Stadtverwaltung unterstützt die Schulleitungen bei den organisatorischen Vorbereitungen, was beispielsweise den Mindestabstand innerhalb eines Klassenraumes betrifft oder den Umgang mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, die zu den Risikogruppen gehören.
Bis zur Öffnung werden die sanitären Einrichtungen in den Schulen überprüft und intensiv gereinigt. Wo nötig, werden Reparaturen durchgeführt und Armaturen umgerüstet, sodass man beispielsweise Wasserhähne mit dem Ellbogen öffnen kann. Abstandsmarkierungen und Hinweise zum Händewaschen werden angebracht. Die Stadtverwaltung plant zudem, alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte mit Alltagsmasken auszustatten. Schilder werden auf die notwendigen Hygieneregelungen hinweisen. Zur Schulbusbeförderung, bei der ebenfalls ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden soll, ist die Stadtverwaltung in Gesprächen mit den Stadtwerken Tübingen.
Städtische Gebäude und Einrichtungen
Noch ist nicht bekannt, ob und ab wann die Landesverordnung wieder Publikumsverkehr in Rathäusern und Verwaltungen vorsieht. Die Stadtverwaltung bereitet sich auf die schrittweise Wiedereröffnung von Gebäuden und Einrichtungen vor und informiert voraussichtlich in der kommenden Woche über Öffnungszeiten und notwendige Terminvereinbarungen.
An allen Orten mit Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern wird es Spuckschutz-Vorrichtungen sowie Desinfektionsmittelspender oder die Möglichkeit zum Händewaschen geben. Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Publikumsverkehr werden textile Masken tragen. Für alle Besucherinnen und Besucher wird ebenfalls eine Maskenpflicht gelten, notfalls müssen Mund und Nase mit einem Schal bedeckt werden.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen