Coronavirus: Erweitere Notbetreuung ab 27. April
Pressemitteilung vom 20.04.2020
Das Kultusministerium hat heute bekanntgegeben, welche weiteren Personengruppen künftig die Notbetreuung für ihre Kita-Kinder und Schülerinnen und Schüler bis Klassenstufe 7 in Anspruch nehmen dürfen sollen. Dem Entwurf der Novelle muss noch zugestimmt werden.
Demnach haben zusätzlich zu den Eltern, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, ab Montag, 27. April 2020, auch diejenigen Familien einen Anspruch auf Betreuung, in denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Der Arbeitgeber muss bescheinigen, dass die Eltern als unabkömmlich gelten und ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen können. Bei selbstständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung.
„Das Land stellt die Kommunen mit dieser sehr weitreichenden Verordnung vor große Herausforderungen, weil die Gruppen nur halb so groß wie normalerweise sein dürfen und wir den Beschäftigten der Risikogruppe nach Möglichkeit nicht zumuten wollen, in Kontakt mit den Kindern zu arbeiten“, sagt die Tübinger Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch.
Den Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung können betroffene Eltern voraussichtlich ab Dienstagnachmittag, 21. April, auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/corona-notbetreuung herunterladen und vom Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben lassen. Der Online-Antrag für die erweiterte Notbetreuung in städtischen Einrichtungen ab 27. April ist voraussichtlich ab Mittwoch, 22. April, abrufbar und muss bis Donnerstag, 23. April, 12 Uhr, ausgefüllt und abgeschickt werden. Am Freitag gibt die Stadtverwaltung den Eltern Bescheid, ob ihr Kind ab Montag betreut werden kann. Eine spätere Anmeldung ist auch danach noch möglich, sofern Platzkapazitäten zur Verfügung stehen. Wenn der Betreuungsplatz bei einem freien Träger ist, muss die erweiterte Notbetreuung dort beantragt werden.
Bis Ende dieser Woche wird die Notbetreuung wie bisher ausschließlich für Kinder von Personen angeboten, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten.
www.tuebingen.de/corona-notbetreuung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen