Coronavirus: Stadtverwaltung und HGV rufen zum Tragen von Alltagsmasken auf
Pressemitteilung vom 22.04.2020
In Tübingen gehören Masken zunehmend zum Straßenbild. Auch viele Händlerinnen und Händler, die ihre Geschäfte wieder öffnen dürfen, sind sich ihrer Verantwortung bewusst und verringern durch das Tragen einer Maske die Gefahr einer Ansteckung der Kundinnen und Kunden. Der Handel- und Gewerbeverein Tübingen (HGV) hat sich daher mit Lieferanten aus dem Raum Tübingen zusammengetan und organisiert die Verteilung für die Geschäfte in der Stadt. Händler, die noch Masken zum Verkauf benötigen, können diese einfach und schnell über die Geschäftsstelle beziehen. „Wir hoffen, dass viele unserer Händler Masken zum Verkauf anbieten, damit die Maskenpflicht ab dem kommenden Montag reibungsfrei umgesetzt werden kann“, sagt HGV-Vorstand Stephan Braun. Auch im lokalen Online-Shop tueshop.de stehen Masken zum Verkauf.
Oberbürgermeister Boris Palmer ruft ebenfalls dazu auf, im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften bereits jetzt Mund und Nase zu bedecken – möglichst mit einer selbstgenähten oder gekauften Stoffmaske und nicht nur mit einem locker gewickelten Tuch. „Ich bin froh, dass wir 13.000 Tübingerinnen und Tübingern eine Maske nach Hause liefern können, bevor die Tragepflicht greift“, sagt Palmer. Die Stadtverwaltung lässt derzeit allen, die Jahrgang 1954 oder älter sind, eine kostenlose Stoffmaske zukommen.
Die städtischen Auszubildenden haben die Masken unter Einhaltung aller Hygienevorgaben eingetütet und die Umschläge vorsortiert. Dies hat mehrere Tage in Anspruch genommen. Die Verteilung übernehmen die Auszubildenden gemeinsam mit Ehrenamtlichen. Viele Tübinger haben sich bereits erkundigt, wo ihre Maske bleibt. Knapp 2.000 Umschläge, die auch eine Broschüre mit Informationen zu Lieferdiensten in Tübingen enthalten, wurden inzwischen zugestellt; alle weiteren folgen bis Ende dieser Woche.
Städtische Beschäftigte, die dies wünschen, sowie die Schülerinnen und Schüler, die ab 4. Mai wieder eine städtische Schule besuchen, bekommen von der Stadtverwaltung eine waschbare Stoffmaske zur Verfügung gestellt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt ist das Tragen der Maske verpflichtend. In den städtischen Gebäuden, die nach und nach wieder öffnen werden, sind Masken auch für Besucherinnen und Besucher vorgeschrieben. Wer ohne Maske zu einem vereinbarten Termin kommt, kann vor Ort eine kaufen.
Wer bedürftige Menschen unterstützen möchte, kann sich bei der „Initiative Grundversorgung“ melden (E-Mail grundversorgung-tuebingen@posteo.de) und selbstgenähte oder gekaufte waschbare Stoffmasken spenden. Die Ehrenamtlichen, die Lebensmittel kostenlos an Bedürftige abgeben, geben die Masken dann weiter an diejenigen, die sich selbst keine leisten können.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen