Coronavirus: Erweiterte Notbetreuung in städtischen Kitas startet am 29. April
Pressemitteilung vom 22.04.2020
Die erweiterte Notbetreuung nach der neuen Corona-Verordnung kann in den städtischen Kindertageseinrichtungen erst am Mittwoch, 29. April 2020, beginnen. „Die Anforderungen des Landes in Bezug auf Gruppengröße, Abstand und Hygiene sind derart umfassend, dass wir einen längeren Vorlauf brauchen, um dafür ein Konzept zu entwickeln“, erläutert Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. Dabei stehe die Gesundheit der Kinder sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund. Zudem führt die Ausweitung der Berechtigung auf Betreuung voraussichtlich zu so vielen Anmeldungen, dass die Verteilung der Plätze erst beginnen kann, wenn alle Bedarfe vorliegen.
Für die Anmeldung zur erweiterten Notbetreuung räumt die Stadtverwaltung den Eltern nun deutlich mehr Zeit ein als ursprünglich geplant. Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung bzw. Eigenbescheinigung kann man bereits jetzt unter www.tuebingen.de/corona-notbetreuung herunterladen, am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben lassen. Das Online-Anmeldeformular steht ab Donnerstag, 23. April, zur Verfügung. Es muss bis Sonntag, 26. April, am Computer ausgefüllt und digital versendet werden. Dabei sollte dann auch die unterschriebene Bescheinigung als PDF oder Foto mit hochgeladen werden. Eltern, die ihr Kind bereits bisher in der Notbetreuung hatten, müssen keinen neuen Antrag stellen.
Am Dienstag, 28. April, erhalten die Eltern die Zu- oder Absage für die erweiterte Notbetreuung. Vor Betreuungsbeginn findet in jedem Fall ein Telefonat mit der Einrichtungsleitung statt. Da davon auszugehen ist, dass für einige Kleinkinder eine neue Eingewöhnungsphase in der Kita nötig ist, muss das Vorgehen im Einzelfall besprochen werden. Dadurch kann sich der Beginn der Notbetreuung gegebenenfalls noch einmal verschieben. Wenn der Betreuungsplatz bei einem freien Träger ist, muss die erweiterte Notbetreuung dort beantragt werden.
„Das Land ermöglicht den Schulen eine zweiwöchige Vorbereitung auf den schrittweisen Beginn. Auch die Kitas können nicht von einem Tag auf den anderen wieder öffnen, da Dienstpläne angepasst und die räumliche Situation in den Einrichtungen hergestellt werden muss. Es handelt sich auch weiterhin um eine Notbetreuung in Zeiten einer Pandemie“, so Harsch.
Einen Anspruch auf Betreuung haben künftig diejenigen Familien, in denen beide Erziehungsberechtigten bzw. die oder der Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Der Arbeitgeber muss bescheinigen, dass die Eltern als unabkömmlich gelten und ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen können. Bei selbstständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Die erweiterte Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis Klassenstufe 7 kann wie vorgesehen am Montag starten.
www.tuebingen.de/corona-notbetreuung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen