Jetzt Sonderförderung für digitale Kontakte in die Partnerstädte beantragen
Pressemitteilung vom 24.04.2020
Reisen und persönliche Kontakte in die Tübinger Partnerstädte sind wegen der Corona-Pandemie für längere Zeit nicht möglich. Schüleraustausche, Podiumsdiskussionen, künstlerische Begegnungen und Fachbesuche mussten abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Mit einer unbürokratischen Sonderförderung möchte die Universitätsstadt Tübingen alle Engagierten ermuntern, ihre städtepartnerschaftlichen Verbindungen aufrechtzuerhalten und neue Kontakte zu knüpfen. Wer dafür digitale Kommunikationsmittel nutzen möchte, kann die Erstattung der dafür notwendigen Kosten ab sofort unkompliziert beantragen.
„Die Förderung ist zum Beispiel für Vereine gedacht, die einen Videochat mit ihren Kooperationspartnern machen möchten, oder für ein gemeinsames Online-Singen zweier partnerschaftlich verbundener Chöre“, erläutert Dagmar Waizenegger, die Leiterin des Fachbereichs Kunst und Kultur. Denkbar sind auch eine Unterrichtsstunde mit einer Partnerschule, ein öffentlicher Kunstkurs oder eine Online-Diskussion mit Beteiligten in Tübingen und in einer Partnerstadt.
Für solche Aktionen entstehen oft Gebühren, die von monatlich 15 Euro für Videochats bis zu 150 Euro für Webinare mit mehreren Moderatoren reichen können. Die Stadtverwaltung übernimmt nach Absprache alle Kosten, die für Videotelefonie, Webinare und andere digitale Verbindungen in die Partnerstädte entstehen. Wer die Förderung beantragen möchte, kann sich mit Informationen zum geplanten Ablauf, den Teilnehmenden und den Kosten an Stephan Klingebiel wenden (E-Mail stephan.klingebiel@tuebingen.de, Telefon 07071 204-1386). Digitale Austauschprojekte mit den Partnerstädten stellt die Universitätsstadt Tübingen später auf ihrer Internetseite vor.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen