Unterstützungsfonds für Tübinger Vermieter wird im Mai fortgesetzt
Pressemitteilung vom 11.05.2020
Vermieterinnen und Vermieter von Betrieben in Tübingen, die derzeit noch geschlossen bleiben müssen, können ihren Mieterinnen und Mietern auch im Monat Mai mit städtischer Unterstützung einen zusätzlichen Teil der Miete erlassen. Für jeden Euro Mieterlass legt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH (WIT) 70 Cent obendrauf, sodass die zu zahlende Miete weiter sinkt. Ziel ist es, insbesondere die Gastronomie und Hotellerie in Tübingen zu unterstützen.
Anträge sind ab sofort möglich für Vermietungen in der Tübinger Altstadt an Gewerbetreibende, die nach wie vor von der Schließung durch die Corona-Landesverordnung betroffen sind. Für Betriebe außerhalb der Altstadt gilt wie bereits im Monat April eine Härtefallregelung. Ausführliche Informationen und das Antragsformular gibt es im Internet unter www.tuebingen.de/corona-unterstuetzungsfonds. Der Antrag muss gestellt werden, solange der Betrieb noch geschlossen ist.
Im April gingen bei der WIT mehr als 160 Anträge für den Unterstützungsfonds ein. Ausgezahlt wurden Zuschüsse in Höhe von rund 150.000 Euro, zu denen Mietnachlässe von privater Seite in Höhe von über 330.000 Euro kamen. Somit wurden die Gewerbetreibenden in der Tübinger Altstadt um rund eine halbe Million Euro entlastet. „Wir freuen uns über die große Resonanz und danken den Vermieterinnen und Vermietern für diese sehr solidarische Aktion. Ihr großes Entgegenkommen gibt der Tübinger Geschäftsvielfalt mehr wirtschaftlichen Spielraum zum Überleben“, sagt WIT-Geschäftsführer Thorsten Flink. Von der Härtefall-Regelung außerhalb der Altstadt hatten neun Vermieter Gebrauch gemacht, dabei handelte es sich vor allem um Hotels und Gaststätten.
www.tuebingen.de/corona-unterstuetzungsfonds
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen