Stocherkähne dürfen ins Wasser, aber nicht genutzt werden
Pressemitteilung vom 11.05.2020
Die Stocherkähne auf dem Neckar sind ein Wahrzeichen Tübingens und sollen keinen Schaden nehmen. Deshalb dürfen alle Personen und Institutionen, die einen Stocherkahnliegeplatz nutzen dürfen, ihre Kähne ab sofort ins Wasser lassen. Das teilt die Stadtverwaltung den Betroffenen per E-Mail mit. Die Stocherkähne dürfen allerdings nicht in Betrieb genommen werden, da Freizeitaktivitäten durch die Corona-Landesverordnung weiterhin verboten sind. Deshalb bleiben die Anlegestellen weiterhin gesperrt. Durch die Wasserung wird verhindert, dass die hölzernen Kähne zu sehr austrocknen. Bei der Auslagerung müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen