Freiluft-Sportanlagen wieder geöffnet für Training ohne Körperkontakt
Pressemitteilung vom 11.05.2020
Auch in Tübingen dürfen Sportanlagen unter freiem Himmel ab sofort wieder öffnen. Das betrifft die beiden städtischen Sportanlagen SV 03 Stadion und Jahnallee sowie 28 Vereinssportanlagen im Tübinger Stadtgebiet. Allerdings ist eine sportliche Betätigung nur unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen nach der Corona-Landesverordnung zulässig. Über diese Vorschriften hat die Stadtverwaltung am Wochenende alle Vereine per E-Mail informiert.
Training auf den Freisportanlagen ist nur individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erlaubt, wobei der Mindestabstand von 1,5 Metern immer eingehalten werden muss. Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, dürfen nicht trainiert werden. Bei jeder Trainings- oder Übungseinheit ist eine Person für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und muss die Namen aller Teilnehmenden dokumentieren. Umkleiden und Duschräume bleiben geschlossen. Außerdem gibt es Vorschriften für die Beschilderung, Reinigung und Desinfektion von Sportanlagen.
„Ich freue mich, dass der Sportbetrieb auf den Freisportanlagen sukzessive wiederaufgenommen werden kann“, sagt Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. „Ich bitte alle Vereine und alle Sportlerinnen und Sportler, die Regeln zu beachten. Nur so können wir Schritt für Schritt in Richtung Normalität zurückkehren. Oberstes Ziel bleibt es, eine neue Infektionswelle zu verhindern.“
Damit auch die Mitglieder von Vereinen ohne eigene Freisportanlage wieder trainieren können, bittet die Stadtverwaltung darum, dass Vereine mit eigener Anlage freibleibende Kapazitäten melden. Öffentliche Bolzplätze sowie Sporthallen und Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen. Schulhöfe sind nur freigegeben für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht oder an der erweiterten Notbetreuung teilnehmen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen