Stadtverwaltung unterstützt Tübinger Gastronomen
Pressemitteilung vom 18.05.2020
Über 180 Speisewirtschaften in Tübingen dürfen ab sofort wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen. Das gilt auch für Cafés, Eisdielen, Metzgereien und Bäckereien mit Vor-Ort-Verzehr. Dabei gelten besondere Hygieneauflagen, unter anderem: An einem Tisch dürfen nur Personen aus maximal zwei Haushalten Platz nehmen. Die Plätze werden zugewiesen. Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Alle Gäste müssen ihre Hände waschen oder desinfizieren, ihre Namen und Kontaktdaten angeben und sollten bargeldlos zahlen. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen Masken tragen.
„Die Tübinger Gastronomen haben sich gut auf die Wiedereröffnung vorbereitet und freuen sich darauf, nach zweimonatiger Pause wieder Gäste bewirten zu können. Dabei unterstützen wir sie nach Kräften“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Gastronomische Betriebe ohne Konzession als Speisewirtschaft, die jetzt Speisen ausgeben wollen, können unbürokratisch eine befristete Konzession beantragen. Gaststätten, die keine eigene Außenfläche haben, können nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung freie Flächen als Freisitz nutzen und haben so mehr Platz für ihre Tische und Stühle. Außerdem haben die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats dem Vorschlag zugestimmt, allen Gaststätten in diesem Jahr die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis der Außengastronomie zu erlassen. Das entspricht einer Förderung von voraussichtlich knapp 100.000 Euro.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen