Erweiterung der Kita-Notgruppen bei besonderem Förderbedarf und für manche Alleinerziehende
Pressemitteilung vom 18.05.2020
Kindertageseinrichtungen dürfen nach der aktuellen Corona-Landesverordnung die Hälfte ihrer regulären Platzkapazitäten belegen. „Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage größer sein wird als die Kapazität“, sagt die Tübinger Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. „Deshalb haben wir in Abstimmung mit den Freien Trägern klare Kriterien für die Vergabe der zusätzlichen Plätze entwickelt. So können wir zwar nicht allen Familien einen Betreuungsplatz anbieten, aber zumindest schnell größtmögliche Planungssicherheit schaffen.“
Bei der stufenweisen Erweiterung bleiben die bisherigen Notgruppen bestehen und werden in der Regel um weitere Kinder aus derselben Kita aufgefüllt, bis die Gruppen zur Hälfte belegt sind. Vorrangig Anspruch auf Betreuung haben weiterhin Kinder, deren Eltern beide in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten oder eine präsenzpflichtige Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen, sowie diejenigen Kinder, deren Kindeswohl laut Jugendamt gefährdet ist.
Neu ist der Betreuungsanspruch für Kinder, bei denen das Jugendamt, das Gesundheitsamt oder die Kita einen besonderen individuellen Förderbedarf – zum Beispiel Sprachförderung oder psychosoziale Förderung – feststellt. Im nächsten Schritt haben Kinder von Alleinerziehenden Vorrang, die im Homeoffice arbeiten, pflegebedürftige Angehörige betreuen oder präsenzpflichtig studieren. Sofern es darüber hinaus noch freie Plätze gibt, werden vorrangig Vorschulkinder aufgenommen bis zur Kapazitätsgrenze von 50 Prozent pro Einrichtung.
„Wir haben uns in unseren städtischen Kitas bewusst gegen ein rollierendes System entschieden, weil unsere Notgruppen teilweise bereits gut gefüllt sind und aus gesundheitlichen und pädagogischen Gründen nicht neu zusammengesetzt werden sollten“, erläutert Manfred Niewöhner, Leiter des Fachbereichs Bildung, Betreuung, Jugend und Sport. Lediglich in Gruppen mit wenig Nachfrage kann unter Umständen auch eine zeitweilige Betreuung an wechselnden Wochentagen angeboten werden, falls dafür genügend Personal zur Verfügung steht. Die Freien Träger entscheiden selbst, wie sie die Betreuung in ihren Einrichtungen organisieren.
Anmeldungen für die Erweiterung der Notbetreuung sind ab Mittwoch, 20. Mai 2020, über ein Online-Formular unter www.tuebingen.de/corona-notbetreuung möglich. Eltern, die ihr Kind bis spätestens Donnerstag, 21. Mai, anmelden, bekommen frühestens ab Montag, 25. Mai, eine Rückmeldung. Die Betreuung startet dann schrittweise im Verlauf der kommenden Woche. Wenn der Betreuungsplatz bei einem freien Träger ist, muss die Notbetreuung dort beantragt werden. Eltern, die weiterhin einen vorrangigen Anspruch auf Notbetreuung haben, diesen bislang aber nicht eingefordert haben, sollten ihre Kinder bei Bedarf jetzt anmelden. Denn sobald die Kapazitätsgrenze von 50 Prozent pro Gruppe erreicht ist, sind keine weiteren Aufnahmen mehr möglich.
www.tuebingen.de/corona-notbetreuung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen