Notbetreuung in städtischen Schulen nach den Pfingstferien
Pressemitteilung vom 26.05.2020
Anmeldungen für die Notbetreuung an den Schulen für die Zeit ab Montag, 15. Juni sind bis Freitag, 29. Mai 2020, möglich. Kinder, die nach dem 29. Mai, 12 Uhr, angemeldet werden, können erst ab Mittwoch, 17. Juni 2020, berücksichtigt werden.
Ab dem 15. Juni 2020 werden analog der allgemeinen Regelungen der Schulkindbetreuung für die Früh- und Spätbausteine in der Notbetreuung Gebühren erhoben. Für die Frühbetreuung muss ein monatlicher Pauschalbetrag von zwölf Euro bezahlt werden. Für die Spätbetreuung wird ab 15.30 Uhr eine einkommensabhängige Gebühr erhoben. Die Anmeldeformulare für die Früh- und Spätbetreuung in der Notbetreuung werden über die Schulen an die Eltern weitergeleitet.
Weitere Informationen: www.tuebingen.de/schulkindbetreuung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen