Auf den öffentlichen Bolzplätzen darf ab Dienstag wieder gekickt werden
Pressemitteilung vom 29.05.2020
Laut Corona-Landesverordnung sind die öffentlichen und freizugänglichen Bolzplätze ab Dienstag, 2. Juni 2020, wieder geöffnet. In Tübingen sind das rund 36 Plätze, die teils mit Toren, teils mit Basketballkörben ausgestattet sind.
Es gelten weiterhin die Vorgaben der jeweils aktuellen Corona-Verordnung. Dazu zählen der Mindestabstand von 1,50 Meter und die üblichen Hygieneregeln. Beim Spielen und Sporttreiben muss man darauf achten, dass kein Körperkontakt erfolgt. Jeder Bolzplatz darf von bis zu zehn Personen gleichzeitig benutzt werden.
„Wir hoffen, dass sich alle an die Regeln halten, damit wir die Plätze nicht wieder schließen müssen“, erklärt Manfred Niewöhner, Leiter des Fachbereichs Bildung, Betreuung, Jugend und Sport. „Zur Unterstützung werden ab 5. Juni Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung Jugendarbeit einige Bolzplätze besuchen, um Anregungen zu geben, wie man die Regeln beachten und trotzdem Spaß haben kann.“
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen