Positive Bilanz des Förderprogramms für Tübinger Vermieter
Pressemitteilung vom 16.06.2020
Das städtische Förderprogramm zur Unterstützung von Vermieterinnen und Vermietern von Gewerberäumen in der Tübinger Altstadt ist beendet. Bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH (WIT) gingen im April und Mai mehr als 220 Anträge ein von Eigentümern, die ihren Mieterinnen und Mietern einen zusätzlichen Teil der Miete erlassen wollten. Fast alle erfüllten die Fördervorgaben und konnten bewilligt werden. Die WIT zahlte Zuschüsse in Höhe von über 220.000 Euro aus, zu denen Mietnachlässe von privater Seite in Höhe von fast 500.000 Euro kamen.
„Gemeinsam mit den Vermieterinnen und Vermietern konnten wir die Betriebe in Tübingen, die wegen der Corona-Pandemie geschlossen bleiben mussten, um insgesamt rund eine Dreiviertelmillion Euro entlasten“, freut sich Oberbürgermeister Boris Palmer. In der Altstadt kam die Förderung vor allem dem Einzelhandel und der Gastronomie zugute. Von der Härtefall-Regelung außerhalb der Altstadt machten 17 Vermieter Gebrauch. Dabei handelte es sich meist um Hotels und Gaststätten.
„Die städtische Förderung war ein wichtiger Beitrag, um das Überleben der betroffenen Betriebe zu sichern. Doch gerade für Handel und Gastronomie gibt es auch jetzt nach Wiederöffnung der Geschäfte noch keine Entwarnung“, sagt WIT-Geschäftsführer Thorsten Flink. „Wir müssen alle zusammen weiter daran arbeiten, die Umsätze insbesondere in unserer schönen Innenstadt wieder an das Vorkrisenniveau heranzuführen.“ So unterstützt die WIT unter anderem den „Tübinger Feierabend“, der mit wöchentlichen Aktionen auf besondere Angebote aufmerksam macht.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen