Städtische Kitas: Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen startet am 29. Juni
Pressemitteilung vom 24.06.2020
Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung gibt es in den Kindertagesstätten ab Montag, 29. Juni 2020, einen Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen. Das bedeutet, dass alle Kinder in ihre Einrichtungen zurückkehren können – auch diejenigen 50 Prozent, die in der erweiterten Notbetreuung in den vergangenen Wochen nicht berücksichtigt werden konnten. Darüber informiert die Stadtverwaltung alle Eltern in einem Schreiben.
„Wir freuen uns, dass unsere Kitas nun endlich wieder für alle Kinder da sein können. Das ist für viele Familien in Tübingen eine große Entlastung“, sagt Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. Allerdings müssen die meisten Kitas ihre Öffnungszeiten vorübergehend etwas einschränken, weil ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Risikogruppe gehört und deshalb nicht in der Kinderbetreuung eingesetzt werden kann.
„Trotzdem können wir mit sehr wenigen Ausnahmen in allen kommunalen Kitas eine Öffnungszeit von sieben Stunden am Tag gewährleisten. Sofern erforderlich und vorhanden, setzen wir dabei auch Nichtfachkräfte wie FSJ-Leistende oder Eltern als zusätzliche Unterstützung in den Randzeiten ein. Dies ist ein erster Schritt zurück in die Normalität“, erläutert Manfred Niewöhner, Leiter des Fachbereichs Bildung, Betreuung, Jugend und Sport. Eltern, die bereit sind, die Kita ihres Kindes in den Randzeiten ehrenamtlich zu unterstützen, sollen sich bei der Stadtverwaltung melden.
In dieser Woche informieren die Kitas alle Familien persönlich über die neuen Öffnungszeiten. Ehrenamtliche Sprachmittler helfen in der Kommunikation mit Eltern, die nur wenig Deutsch sprechen. In einigen Fällen wird eine Wiedereingewöhnung nötig sein. Deshalb werden nicht alle Kinder gleichzeitig bereits ab 29. Juni wieder in die Kita gehen können. Auch hierzu stimmen sich die Einrichtungen individuell mit den Eltern ab.
„Wir wissen, dass berufstätige Eltern auf das Betreuungsangebot in unseren Kitas angewiesen sind. Deshalb werden wir alle Optionen prüfen, um die vollen Öffnungszeiten so schnell wie möglich wieder anbieten zu können“, versichert Dr. Daniela Harsch. Wenn Kinder am 29. oder 30. Juni 2020 neu wiederaufgenommen werden, erhebt die Stadtverwaltung für diese beiden Tage selbstverständlich keine Betreuungsgebühren, obwohl die Satzung das eigentlich vorsieht.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen