Abstand halten beim Tübinger Feierabend und an schönen Sommertagen in der Stadt
Pressemitteilung vom 26.06.2020
Das schöne Wetter hat am gestrigen Donnerstag, 25. Juni, wieder viele Besucherinnen und Besucher zum zweiten Tübinger Feierabend in die Innenstadt gelockt. „Wir freuen uns sehr, dass die Stadt nach den langen Wochen des Corona-Lockdowns wieder so lebendig war“, sagt Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. Gleichzeitig bittet sie aber darum, auch weiterhin die Abstandsregeln im öffentlichen Raum einzuhalten und größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Diese hatten sich vor allem dort gebildet, wo es Live-Musik gab.
Die Task Force Handel/Gastro, die den Tübinger Feierabend organisiert, unterstützt den Appell der Stadtverwaltung. „Wir sind in enger Abstimmung mit den Betrieben in und außerhalb der Altstadt. Mit ihnen haben wir nach dem erfolgreichen Auftakt sowohl über das Lärmkonzept gesprochen als auch überlegt, wie wir die Veranstaltungen entzerren können, um größere Ansammlungen zu vermeiden“, sagt Stephan Braun, Vorstandsmitglied des Handel- und Gewerbevereins (HGV). „Hier wird es in den nächsten Tagen weitere Gespräche mit den Anbietern geben, und auch über die angebotenen Programmpunkte werden wir nochmal sprechen“, sagt Thorsten Flink von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIT).
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, ist jeder Einzelne gefordert, auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu achten. „Wir werden unsere Gastro-Betriebe bitten, zusätzlich darauf zu achten und ihre Gäste darauf anzusprechen, wenn es eng wird“, sagt Alexander Stagl, Vorsitzender der Vereinigung Tübinger Gastlichkeit (TüGast). Das gilt nicht nur für den Tübinger Feierabend, sondern auch im Hinblick auf das bevorstehende Wochenende und die erwarteten lauen Sommerabende, die die Menschen ins Freie und in die Stadt locken.
Die aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung schreibt vor, dass bis zum 30. Juni im öffentlichen Raum nur Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten oder bis zu zehn Personen in einer Gruppe zusammenkommen dürfen. Ab dem 1. Juli erhöht sich die Personenzahl auf 20. Weiterhin gilt, dass zu allen anderen Personen immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen