Stadt unterbindet Musiklärm bei Nacht
Pressemitteilung vom 09.07.2020
Der Wunsch vieler junger Leute, nach der Phase strikter Ausgangsbeschränkungen wieder im Freien zu feiern, ist verständlich. Er sorgt aber für zunehmend mehr Konflikte mit dem Infektionsschutz und mit den Anwohnern, besonders in der Altstadt. Die Stadtverwaltung hat zur Einhegung dieses Konfliktes als eine der ersten Städte in Baden-Württemberg einen kommunalen Ordnungsdienst eingeführt, der vor zwei Jahren auf acht Personen verstärkt wurde und fast in jeder Nacht bis in die frühen Morgenstunden für Ordnung sorgt.
Die zunehmenden Beschwerden über Ruhestörungen sind für die Stadtverwaltung Anlass, die Schwelle für Interventionen des Ordnungsdienstes herabzusetzen. Durch den technischen Fortschritt sind immer häufiger mobile Musikgeräte (sogenannte Boom-Boxen) im Einsatz. Diese führen zu einer erheblichen direkten und indirekten (lauterer Gespräche) Lärmbelästigung.
Schon die geltende Polizeiverordnung der Stadt untersagt Ruhestörungen im öffentlichen Raum nach 22 Uhr. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass darunter auch Musik fällt, die lauter ist als 45 Dezibel. Das trifft praktisch auf jede Nutzung solcher Geräte im öffentlichen Raum zu. Daher betrachtet die Stadtverwaltung die bestehende Regelung ab sofort als Verbot der Nutzung elektronischer Geräte aller Art zum Abspielen von Musik mit Lautsprechern.
OB Boris Palmer: „Es war eigentlich immer klar, dass man unter den Schlafzimmern anderer Leute keine Musik aus Lautsprechern abspielt. Vernünftige Menschen haben daher keine Boom-Boxen in der Altstadt benutzt. Für alle anderen ist es jetzt explizit verboten.“
Ordnungsbürgermeisterin Dr. Daniela Harsch kündigt eine strenge Durchsetzung des Verbotes an: „Wer das Verbot der Nutzung von Boom-Boxen missachtet, muss mit einem Bußgeld oder der Beschlagnahmung des Gerätes rechnen. Für ein gedeihliches Miteinander von Anwohnern und Partygängern müssen sich alle an Regeln halten.“
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen