Lärm und Müll: Stadtverwaltung kontrolliert verstärkt und bittet Polizei um Unterstützung
Pressemitteilung vom 17.07.2020
Seit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen nehmen in Tübingen die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern zu, die über nächtliche Lärmbelästigung und liegen gebliebenen Müll durch feiernde Gruppen klagen. „Da Clubs weiterhin geschlossen sind, ein Nachholbedarf besteht und das laue Sommerwetter ins Freie lockt, ist es verständlich, dass die Freiflächen in der Stadt von den jungen Leuten genutzt werden,“ sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Trotzdem gilt es, Rücksicht zu nehmen.“
„Die Situation ist nicht neu, hat sich durch die Corona-Krise jetzt aber verschärft,“ unterstreicht Ordnungsbürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. Der Vorwurf, dass die Stadt nichts unternimmt, sei falsch. Harsch verweist auf die enormen finanziellen und personellen Anstrengungen, die die Stadt in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit dem Gemeinderat unternommen hat. So wurde das Präventionsprojekt CTC (Communities that care), das sich gezielt an Kinder und Jugendliche wendet, in Abstimmung mit der Polizei und anderen Kooperationspartnern umgesetzt. Mit der Gastronomie, unter anderem in der Mühlstraße, gab es eine Aktion für mehr Ruhe. Immer wieder wird an die Vernunft appelliert. Neben Schildern, die an zentralen Plätzen zur Rücksichtnahme auffordern, ist der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt (KOD) Nacht für Nacht im Stadtgebiet unterwegs und kontrolliert die Einhaltung der geltenden Polizeiverordnung für die Stadt. Diese untersagt Ruhestörungen ab 22 Uhr. Negativ wirkt sich nach Ansicht der Stadtverwaltung auch die Aufhebung des Alkoholverkaufsverbotes nach 22 Uhr aus. Das Verbot war 2017 abgeschafft worden. Oberbürgermeister Boris Palmer hatte diese Entscheidung in den schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen von Anfang an kritisiert.
Tübingen war vor mehr als zehn Jahren eine der ersten Städte in Baden-Württemberg, die wegen der zunehmenden Störung der Nachtruhe einen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) eingeführt hat. Viele andere Kommunen sind diesem Beispiel gefolgt. „Die Landespolizei hatte damals zugesagt, die kommunalen Streifen zu unterstützen und personell zu verdoppeln, da die Kontrolle der öffentlichen Ordnung primär ihre Aufgabe ist,“ sagt Palmer. Seit vielen Jahren muss der KOD aber oftmals auf diese Unterstützung verzichten. Vor zwei Jahren hat die Stadtverwaltung das Personal des KOD von vier auf acht Personen verdoppelt, anfangs waren nur zwei Personen unterwegs. Durch die Änderung der Schichtmodelle wurde die Präsenz auf fünf Nächte ausgedehnt. „Durch die Kombination dieser Maßnahmen haben wie die verfügbare Personalstärke am Wochenende in wenigen Jahren versechsfacht“, betont Palmer. Trotzdem ist die Personaldecke knapp. Da die Beschäftigten zur Ausübung ihrer Tätigkeit Pflicht-Schulungen besuchen müssen, fehlen aktuell zwei Personen. Sie befinden sich im dritten Block der insgesamt viermonatigen Fortbildung, die Ende Juli endet. Gerade in den ersten Wochen der Pandemie war der Ordnungsdienst im Dauereinsatz um die Einhaltung der Verordnungen durchzusetzen. Daher ist es für die Stadtverwaltung selbstverständlich, dass die Beschäftigten auch Überstunden abbauen und Urlaub nehmen werden.
„Eine extreme Sondersituation wie jetzt nach Corona lässt sich nicht ohne die Unterstützung durch die Polizei bewältigen,“ sagt Palmer und kündigt an, dass die Stadt erneut auf diese zugehen und um Unterstützung bitten werde. Das gelte auch für Kontrollen des Österbergs. Anwohner berichten dort ebenfalls von feiernden Gruppen, die viel Müll liegen lassen. Die Stadt hat die Abfallbeseitigung in dem Gebiet verstärkt, stößt aber finanziell und personell an ihre Grenzen. „Die Kosten für die Müllbeseitigung gehen zu Lasten der Allgemeinheit,“ sagt Harsch. Derzeit prüft die Stadtverwaltung, ob große Abfallbehältnisse am Österberg aufgestellt werden können. „Am besten ist es jedoch, wenn jeder seinen Müll nach dem Feiern wieder mitnimmt und zuhause entsorgt,“ sagt die Ordnungsbürgermeisterin.
Wenn alle Appelle und Kontrollen nicht helfen, bleiben wie in Stuttgart sonst nur Alkoholverbote und nächtliche Ausgangssperren als Alternative. „Diese allein wegen Ruhestörungen und Vermüllung anzuordnen, dürfte rechtlich aber schwierig werden, ebenso die Durchsetzung,“ sagt Palmer. „Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen müssen an Kriminalität gekoppelt sein,“ ergänzt Harsch. Auf dem Holzmarkt beispielsweise können sie daher nicht angewendet werden.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen