Stufenplan gegen eine zweite Corona-Welle in Tübingen
Pressemitteilung vom 04.08.2020
Angesichts der Zunahme von Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg trifft die Universitätsstadt Tübingen Vorbereitungen für Maßnahmen, die die Ansteckungsgefahr verringern sollen. „Das sommerliche Nachtleben mit großen Menschenmengen auf dem Holzmarkt und auf dem Österberg macht uns Sorgen. Im Falle einer zweiten Welle müssen wir kurzfristig eingreifen können, um Massenansteckungen zu vermeiden“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Deshalb prüfen wir jetzt, welche Maßnahmen rechtlich möglich sind.“
In einem ersten Schritt wird die Nachtstreife über einen privaten Sicherheitsdienst verstärkt: In den Nächten auf Freitag, Samstag und Sonntag sind ab sofort doppelt so viele Sicherheitskräfte wie bisher in Tübingen unterwegs, um die Feiernden auf die geltenden Abstandsregelungen hinzuweisen. Neben dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind auf dem Österberg auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mobilen Jugendarbeit im Einsatz. Die Stadtwerke Tübingen setzen in der TüBus-Linie 10, die auf den Österberg fährt, am Wochenende Sicherheitspersonal ein, das die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert.
Im zweiten Schritt könnte der KOD künftig die Personalien von allen Menschen aufnehmen, die in Gruppen mit mehr als fünf Personen zusammensitzen und feiern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung will OB Palmer abhängig von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen in der kommenden Woche erlassen. „Die Landesverordnung räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, weitere lokale Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. Ich gehe davon aus, dass wir an zentralen Treffpunkten wie der Treppe auf dem Holzmarkt ebenso Personalien erfassen können, wie es die Verordnung für einen Restaurantbesuch vorsieht. Auf diese Weise werden im Falle einer Ansteckung Infektionsketten leichter nachvollziehbar“, erläutert Palmer.
Eine dritte Maßnahme, die derzeit geprüft wird, sind nächtliche Alkoholkonsumverbote und Betretungsverbote für bestimmte Bereiche der Altstadt. „Sollte es tatsächlich eine zweite Welle geben, kommt es ganz entscheidend darauf an, dass man von Anfang an dazwischen geht“, so Palmer. „Die Einschränkungen, die jetzt zur Diskussion stehen, haben das Ziel, andere Freiheiten im Bereich der Kitas und Schulen sowie im Einzelhandel und in der Gastronomie zu erhalten“, betont der OB.
Nach der derzeit gültigen Corona-Landesverordnung dürfen sich maximal Gruppen mit 20 Personen treffen. Zu anderen Personen muss immer ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen