Tübingen schränkt den Straßenverkauf von alkoholischen Getränken ein
Pressemitteilung vom 14.08.2020
Gaststätten und Lokale in der Tübinger Altstadt dürfen ab Montag, 17. August 2020, nach 1 Uhr in der Nacht keinen Alkohol mehr nach außen verkaufen. Mit dieser Beschränkung will die Stadtverwaltung die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner schützen und angesichts der steigendenden Zahl der Coronavirus-Infektionen Ansammlungen großer Gruppen entgegenwirken.
„Weil Clubs und Diskotheken wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind, verbringen in diesem Sommer besonders viele Menschen ihre Abende und Nächte auf den öffentlichen Straßen und Plätzen in Tübingen – und das oft mit einer Flasche Bier oder einem Cocktail in der Hand, die zuvor in einer Gaststätte oder Kneipe gekauft wurden“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Das Bedürfnis, sich zu treffen und gemeinsam zu feiern, ist nachvollziehbar. Aber es darf nicht wichtiger sein als die Nachtruhe und der Infektionsschutz“, so Palmer.
Mit der Beschränkung des Straßenverkaufs reagiert die Universitätsstadt Tübingen auf die gestiegene Zahl von nächtlichen Ruhestörungen, Verschmutzungen und Vandalismus in der Altstadt, die oft mit übermäßigem Alkoholkonsum einhergehen. Über die neue Regelung hat die Stadtverwaltung alle Gastronomen in der Altstadt mit einem Brief informiert. Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung. Bei Verstößen müssen die Wirte mit einem Bußgeld rechnen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen