Stadtverwaltung ruft Beschäftigte an Tübinger Schulen zu Coronavirus-Tests auf
Pressemitteilung vom 03.09.2020
Die Universitätsstadt Tübingen appelliert an alle Lehrkräfte und weitere Beschäftigte an Tübinger Schulen, das Angebot des Landes Baden-Württemberg zu nutzen und sich bis 30. September 2020 zweimal auf das Coronavirus testen zu lassen. „Die kostenlosen Testmöglichkeiten dienen dem Schutz der eigenen Kolleginnen und Kollegen, der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien“, sagt Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch.
Dabei empfiehlt sich je nach persönlicher Situation ein Test mehrere Tage vor Schuljahresbeginn, damit eine mögliche Infektion nicht unerkannt in die Schule getragen wird. Ein zweiter Test ist aus Sicht der Stadtverwaltung nach einer bis zwei Unterrichtswochen sinnvoll, um etwaige Infektionen durch Schülerinnen und Schüler oder Kolleginnen und Kollegen möglichst schnell aufzuspüren.
Beschäftigte an Schulen konnten die Berechtigungsbescheinigungen und ein Merkblatt für die beiden Coronavirus-Tests vor den Ferien bei der Schulleitung erhalten. Wer die Unterlagen noch nicht abgerufen hat, kann sich bei der Stadtverwaltung melden (Telefon 07071 204-1540). Gegen Vorlage der Bescheinigung kann man sich von einem niedergelassenen Arzt mit Kassenzulassung auf das Coronavirus testen lassen. Dafür sollte ein Termin vereinbart werden.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen