Zum Schutz vor Infektionen: KOD kann Personalien von Gruppen ab zehn Personen aufnehmen
Pressemitteilung vom 09.10.2020
Die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Universitätsstadt Tübingen können ab sofort die Personalien von Menschen aufnehmen, die auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Gruppen mit mehr als zehn Personen zusammensitzen und feiern. Alternativ kann die installierte und aktivierte Corona-Warn-App auf dem Mobiltelefon vorgezeigt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer erlassen.
„So wie es bei jedem Restaurantbesuch verpflichtend ist, den Namen und die Kontaktdaten anzugeben, handhaben wir es nun auch bei größeren Gruppen auf dem Holzmarkt, auf der Platanenallee oder auf dem Österberg. Das macht Infektionsketten leichter nachvollziehbar und dient der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger", erläutert OB Boris Palmer.
Wer keine persönlichen Daten angeben möchte, kann stattdessen die Corona-Warn-App nutzen. „Das ist der einfachste und effektivste Weg der Kontakterfassung", betont Palmer. „Die App speichert weder Name noch Adresse und informiert aktiv über Risikobegegnungen. Ich hoffe, dass die neue Regelung noch mehr Menschen von den Vorteilen der App überzeugt und wir so die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern können", sagt Palmer.
Derzeit werden weniger als zehn Prozent aller Corona-Infektionen über die App weitergemeldet. Die Zahl der erfolgreichen Warnungen steigt mit dem Quadrat des Anteils der aktiven Nutzer, also erst langsam und dann immer schneller. Palmer setzt auf eine deutlich überdurchschnittliche App- Nutzung in Tübingen: „Unsere Stadt ist jünger und technikaffiner als andere. Die Corona-Warn-App könnte ein entscheidender Vorteil für den Kampf gegen einen drohenden lokalen Lockdown im kommenden Winter sein."
In den vergangenen Wochen kam es wiederholt zu Übergriffen auf städtische Sicherheitskräfte. Die Stadtverwaltung hat daher einen privaten Sicherheitsdienst engagiert, der den KOD bei den Kontrollen der Corona-Maßnahmen unterstützt. Diese werden nach dem landesweiten Inkrafttreten der zweiten Pandemiestufe verschärft. Nach der derzeit gültigen Corona-Landesverordnung dürfen sich Gruppen mit maximal 20 Personen treffen. Weitergehende lokale Maßnahmen zuständiger Behörden sind ausdrücklich zulässig.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen