Stadtverwaltung reagiert auf Infektionsfall in einem Fitnessstudio
Pressemitteilung vom 14.10.2020
Zwei Cluster mit insgesamt 30 Corona-Infektionen im Landkreis Tübingen lassen sich nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung zu einem Infektionsereignis durch einen asymptomatischen Überträger zusammenfassen. Der von mehreren Betroffenen erhobene Vorwurf, eine Person habe trotz eines positiven Tests ein Fitnessstudio besucht, hat sich nicht belegen lassen. Strafrechtliche Konsequenzen ergeben sich daher nicht.
Fest steht, dass sich sieben Personen in einem Kurs infiziert haben und die Infektion an drei weitere Personen weitergegeben wurde. Die Stadtverwaltung nimmt das zum Anlass, die Hygienekonzepte aller Fitnessstudios zu überprüfen. Der Betreiber des Fitnessstudios, in dem es nun zu einer Clusterinfektion gekommen ist, hat der Stadtverwaltung dabei seine volle Unterstützung zugesichert. Inwieweit das bestehende Infektionsschutzkonzept lückenhaft war oder Abweichungen vom Hygieneplan als Ursache für die Infektionen zu werten sind, wird von der Stadtverwaltung weiter geprüft.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen