Coronavirus: Tübinger halten sich an die Quarantäne
Pressemitteilung vom 23.10.2020
Nach den zweitägigen Intensivkontrollen zur Einhaltung der Quarantänepflicht zieht die Stadtverwaltung eine positive Bilanz: Von 138 Personen, die der Gemeindevollzugsdienst am Mittwoch und Donnerstag aufgesucht hat, wurden 135 zu Hause angetroffen, eine weitere Person verbringt die Quarantänezeit an ihrem Zweitwohnsitz. „Das zeigt, dass die Tübingerinnen und Tübinger die Quarantänepflicht ganz überwiegend einhalten. Viele haben die Kontrollen sogar begrüßt und sich dafür bedankt", sagt Richard Heß, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung.
Quarantäne bedeutet, dass man zwei Wochen abgesondert zu Hause bleibt, um die Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Zum 21. Oktober 2020 waren in Tübingen insgesamt 212 Personen in Quarantäne, weil sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind, direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hatten. Der Gemeindevollzugsdienst wird die Einhaltung der Quarantänepflicht weiterhin stichprobenartig überprüfen. Wer nicht zu Hause angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen